Hallo zusammen,
uns ist das Gleiche bei FTI passiert. Reise gebucht, Buchungsbestätigung mit Rechnung erhalten, 4 Tage später Anfechtung wegen Irrtums (angeblicher Systemfehler) So weit so schlecht.
Selbstverständlich haben wir Widerspruch eingelegt (Antwort steht noch aus).
Nachdem was man nachlesen kann, stehen die Chance schlecht, dass FTI einlenkt.
Wenn man sich im Internet informiert sieht es fast so aus, als stecke eine gewisse Systematik dahinter.
In meinen Augen kann natürlich immer ein Fehler passieren, aber wenn er zur Regel wird kommt der RV meiner Meinung nach seiner Sorgfaltspflicht in keinster Weise nach.
Bevor ich die Buchungsbestätigung bekomme, sollte ein Mensch die Angaben kontrolliert haben. Schließlich ist
die Bestätigung ja quasi eine Unterschrift. Und ich als Kunde kann mich ja auch nicht auf einen Irrtum berufen und von der
Reise zurücktreten, wenn ich sie bei einem anderen RV günstiger gesehen habe.
Vertrag ist Vertrag (hier aber anscheinend nur für den Kunden).
Und hier liegt meines Erachtens auch der Ansatz gegen die RV vorzugehen. Da die s.g. Irrtümer in sehr hoher Anzahl auftreten,
hat der RV nicht alles mögliche getan um diese zu vermeiden.
Sich einfach immer wieder nur auf § 119 BGB zu berufen kann nicht im Sinne des Gesetzes sein.
Das ist meines Erachtens genauso "rechtsmissbräuchlich" , wie es beim Kunden bei "error fares" gesehen wird.
Urteile zu einer Sorgfaltspflichtverletzung des RV habe ich noch nicht gefunden.
Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrung in diesem Bereich gesammelt?
Ich danke schon jetzt für eure Hilfe.