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KourionK

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  • online buchen - minderjährig
    KourionK Kourion

    @katjaworld
    Aus dem Eingangsposting geht nicht hervor, dass sara für die anderen Beiden buchen möchte.

    fernweh_sara wrote:
    Ich muss mich mal wieder an euch wenden. Denn es geht darum, dass meine Schwester (17) diesen Sommer mit ihrem Freund (20) in den Urlaub möchte.
    Die beiden haben sich was passendes hier bei HC rausgesucht. Wie läuft das bzgl. der Einverständniserklärung der Eltern ab? Bei einer online-Buchung geht das ja schlecht per Unterschrift, wie man das sonst aus dem Reisebüro kennt.
    Können dadurch Probleme am Flughafen oder womöglich im Reiseland auftreten? ...

    Dies kommt erst später:
    "... muss ich dann bei der Buchung hier bei HC meinen Namen angeben? Bedeutet das nicht gleich automatisch, dass ich mitreise?"
    Warum der volljährige Freund allerdings nicht bucht, verstehe ich auch nicht.  ❓

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anschlussflug USA verpasst - Entschädigung?
    KourionK Kourion

    @sharo

    Dein Link gilt für das, was mosaik schreibt:

    mosaik wrote:
    Die Verordnung bezieht sich eindeutig zunächst einmal für alle Flüge mit Abflug aus einem EU-Land. In weiterer Auslegung gilt sie auch für Flüge, die zwar aus dem EU-Ausland kommen, jedoch von einer in der EU zugelassenen Fluggesellschaftausgeführt wurden bzw. wenn es sich um ein Hin- und Rückflugticket ohne Zwischenlandung einer in europäischen Fluggesellschaft handelt....

    Der Fall von chaoskind liegt anders.

    privacy wrote:
    sieht zunächst mal nicht gut aus mit Entschädigungen. Ursache von allem war ja offenbar der Inlandsflug mit der UA, zunächst mit Verspätung...
    Die EU-Verordnung greift nicht für Flüge mit Nicht-EU-Fluggesellschaften aus Drittländern Richtung Europa. Entscheidend ist, wer den Flug durchführt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • online buchen - minderjährig
    KourionK Kourion

    fernweh_sara wrote:
    Wir würden das zwar ganz gerne alles an uns geschickt bekommen, aber das geht wahrscheinlich nicht, oder?

    @Lexilexi
     
    Äääh, so richtig weiß ich das nicht... Denn wenn sie bucht - als 25jährige, dann bekommt sie es doch zugeschickt ? !
    Das Ganze ist m. E. ein wenig "unklar"... 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • online buchen - minderjährig
    KourionK Kourion

    @Lexilexi
    Scheint lt. Link oben bei Anmeldung Minderjähriger aber problematisch zu sein.
    Kontoangabe  - keine Ahnung   😉
    ist aber dann wirklich eine Vertrauenssache...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • online buchen - minderjährig
    KourionK Kourion

    @sara
    Der Minderjährige kann nicht online buchen. Nur der Volljährige (siehe Text oben).
    Und der Volljährige zahlt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • online buchen - minderjährig
    KourionK Kourion

    Ja, die Reise läuft über den Volljährigen. Minderjährige sind nicht "voll geschäftsfähig":
     
    *"Denn Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig und dürfen deshalb nur Verträge abschließen, die sie mit ihrem Taschengeld begleichen können. Dies ist im so genannten Taschengeldparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§110 BGB) geregelt...  In Reisebüros sollte zur Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden."*Link s. o.
     
    Zur OnlineBuchung:
    "Auch bei Online-Geschäften gibt es Regeln. Auch die Buchung im Internet wird nicht ohne Erlaubnis rechtskräftig, wobei dort eine Buchung durch den Jugendlichen selbst oder den Erwachsenen für diesen meistens ohnehin nicht möglich ist. Da bleibt dann wieder nur der Gang ins Reisebüro. Bei speziellen Jugendreiseveranstaltern ist die Buchungsmaske allerdings häufig von vornherein so angelegt, dass der Erwachsene die Reiseanmeldung vornimmt."
    HIER       nachzulesen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • TUI & XTUI Teil I
    KourionK Kourion

    @sunny
    In diesem Schriftwechsel ist mir eine Sache unklar:
    Du schreibst in deiner ersten Mail:
    "..mit Erschrecken habe ich gerade eine Hotelbewertung und Fotos von Bautätigkeiten zu meinem gerade erst vor 2 Tagen gebuchten Hotel gesehen."
    In der Antwort steht:
    "Wir hoffen, dass unsere Angebotsauswahl Ihren Vorstellungen entspricht und wuerden uns freuen bald Ihre Buchung entgegen nehmen zu duerfen." (???)
     
    Zu deiner zweiten Mail:
    "Ich hätte es für wesentlich sinnvoller gehalten, sich mal mit dem Hotel in Verbindung zu setzen als mit ihrer Fachabteilung."
    Daraufhin sendet die TUI dir die Kontaktdaten des Hotels.
     
    Meine Frage: Hast du im Hotel angerufen und welche Auskunft hast du dort erhalten ?
    Diese Auskunft könnte Aufschluss darüber geben, wer von wem getäuscht wurde.
     
    P.S.: Hast du dich vor Ort an den zuständigen RL gewandt ? ... und Fotos von den Bauarbeiten im März gemacht ? Ich habe gesehen, dass du keine hier reingestellt hast.

    Reiseveranstalter

  • EU Claim, hat jemand Erfahrung damit?
    KourionK Kourion

    Danke schön.  😘

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    KourionK Kourion

    Zu "an diese Frist ist er gebunden":
    Wenn ich richtig gelesen habe, erklärt der TO im Eingangsposting, dass diese Zusage mündlich erteilt wurde.
     
    Zu irgendwelchen Frist an sich:
    Ich habe mir die AGB von Plus Tours angeschaut... übrigens interessant.
    Da steht:
     
    In folgenden Fällen kann Plus Tours vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    9.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn Plus Tours in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

    9.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Plus Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die Plus Tours im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde....Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

    10.Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Plus Tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen...

    Bitte nun HIER    weiterlesen zu 10.: Dort steht das Übliche zur höheren Gewalt, aber nicht der "magische Satz" bezügl. unverzüglicher Erstattung des eingezahlten Reisepreises.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EU Claim, hat jemand Erfahrung damit?
    KourionK Kourion

    Tja, Link funktioniert aber nun gar nicht.  😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Radioaktivität nach Thailand?
    KourionK Kourion

    @Kofferfetischist
     
    Du schreibst:
    "Klar ist es albern sich um seinen Urlaub Sorgen zu machen, während andere Leute in Japan ALLES verloren haben und auch Angehörige."
     
    In der Zwischenzeit sind wir aber schon einen Schritt weiter, nicht wahr ?  :?

    Aber wie du schriebst: Jeder darf hier seine Meinung schreiben - es sollte allerdings "zivilisiert" erfolgen.
    Dass aber nicht alle einer Meinung sind oder der Meinung sind, dass das eine oder andere besser "ungesagt" bliebe - wo ist das Problem ? Darf man das deiner Meinung nach nicht schreiben ?

    Thailand

  • Baguette in Paris
    KourionK Kourion

    Kannst du es nicht etwas eingrenzen - wenn du es als Tipp weitergeben möchtest.
    Es muss ja wohl auf dem Boulevard Saint Michel gewesen sein. Der Luxembourg liegt ja doch recht viel höher als die Métrostation.
     
    Wenn du von unten kommst, hast du doch rechtsseitig nach ca. 100 m Buchläden (Gilbert Jeune). Linksseitig sofort unten auch ein Gibert, dann Schuh - und Bekleidungsgeschäfte (z. B. ein großes Etam).
     
    Wenn du es von den Geschäften, etc. her plazieren könntest, wäre das doch eine Möglichkeit für einen Tipp.

    Frankreich

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    KourionK Kourion

    Jaaa... aber ich befürchte, das hängt vom jeweiligen RV ab.  :?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Radioaktivität nach Thailand?
    KourionK Kourion

    Ich meine es nicht böse und ich möchte auch niemandem hier über den Mund fahren... aber in der Zwischenzeit bringen mich sowohl die Frage an sich als auch verschiedene Beiträge hier - angesichts dessen, was in Japan z. Zt. passiert - sehr in die Nähe meiner Toleranzgrenze.  :?

    Thailand

  • Baguette in Paris
    KourionK Kourion

    Schau mal hier rein:  Klick hier        .
    Vllt. sagen dir die Namen ja etwas.
    Könnte es die Boulangerie Paul gewesen sein ?

    Frankreich

  • Vtours Teil I
    KourionK Kourion

    Für nur 2 Nächte würde ich es bedenkenlos machen.   😉
     
    Wie du schon schreibst - die Zimmer sind auch bei der direkten Buchung im Hotel nicht stornierbar. Also warum nicht bei VTours buchen... wenn's dann noch preiswerter ist ?  Ist ja kein 14tägiger Urlaub.  😉

    Reiseveranstalter

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    KourionK Kourion

    Schon längst erledigt.  😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tipps für Urlaubsziel Anfang Juni
    KourionK Kourion

    Ja, Südostsizilien - gute Idee. Oder der Süden von Südzypern: Paphos (Sehenswürdigkeiten, Troodosgebirge).... 😉

    Allgemeine Fragen

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    KourionK Kourion

    @Frankie
    Ist natürlich eine ärgerliche Sache und ich würde mich wahrscheinlich auch weiterhin recht regelmäßig beim RV melden.  😉
    Allerdings gehe ich davon aus, dass viele Urlauber - ich nenn's mal - zu bedienen sind und sich das Ganze dadurch ein wenig nach hinten rauszieht.
     
    Ich habe eine Internetseite gefunden, wo Folgendes mitgeteilt wird:
    "Der Ihnen nach Abzug aller Stornierungskosten zustehende Betrag wird Ihnen in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang des Stornierungsauftrages an uns gutgeschrieben. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn uns aus durch nicht von uns versursachten Gründen ungewöhnlich viele Stornierungsaufträge erreichen (Streik, Sperrung der Lufträume, Reisewarnungen u. ä.) oder aber wir die Erstattung nicht selbst durchführen können."
    Einen Link kann ich leider nicht setzen, da Werbung.
    Also gib dem RV noch eine Woche.  😉
    Ob es rechtliche Vorgaben betrifft, was den Rüchzahlungszeitraum betrifft, weiß ich leider nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frühbucher-Rabatte - Erfahrungen
    KourionK Kourion

    @hugoonline

    Die Beiträge hier sind die Fortsetzung der Beiträge eines anderen Threads und verständlicher, wenn man auch diesen gelesen hat.
    Zum Thema:
    Sollte man nicht ein wenig nachdenken, bevor man hier eine Frage stellt, die vllt. doch ein wenig "daneben" sein könnte ?

    Reiseveranstalter
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