Diesbezüglich:
"Der Begriff hat sich eingebürgert, obwohl er in der deutschen Rechtssprache keinen Platz hat. Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland. Auch das das im xxx Prozess angewandte xxxgesetz ist keine Sammelklage, sondern eine Muster-Klage.
Wenn das Wort „Sammelklage“ trotzdem eine so weite Verbreitung im deutschen Sprachraum gefunden hat, wird es an den amerikanischen Anwaltsserien liegen, die allabendlich die amerikanische Jurisprudenz in die heimischen Wohnzimmer tragen. Aber es scheint auch in Deutschland ein Bedürfnis danach zu geben,.... Es ist für den juristischen Laien schwer einzusehen, dass jeder klagen muss, obwohl das Gericht einen Sachverhalt als bewiesen ansieht, der gleichermaßen auf alle anderen Geschädigten des Anbieters zutreffend ist.
Derzeit gibt es durchaus derartige Überlegungen in der Europäischen Union, wo immerhin fast die Hälfte der Mitgliedstaaten „Sammelklagen“ zulassen. In Deutschland liegt der Entwurf einer sogenannten Gruppenklage vor, der in den Bundestagsgremien diskutiert wird."