Hallo Ihr,
habe gerade einen Artikel im Focus mit Gerichtsurteil über dieses Thema gefunden:
Wer eine Reise in die Karibik bucht, der darf einen intakten Hotelstrand erwarten. Wenn der nicht nutzbar ist, gibt´s Geld zurück. So entschied jetzt das Amtsgericht Duisburg.
Bei einem Karibikurlaub ist es eine erhebliche Beeinträchtigung, wenn der Badestrand nicht genutzt werden kann. Eine Minderung des Reisepreises um 20 Prozent sei in solchen Fällen gerechtfertigt, entschied das Amtsgericht Duisburg (Az.: 35 C 210/04). Das gelte auch dann, wenn die Ursache dafür ein Hurrikan und somit höhere Gewalt ist, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
Das Gericht sah es in dem Fall als erwiesen an, dass der zum Hotel gehörende Strand während der gesamten Urlaubszeit nicht zu benutzen war. Für einen Urlaub in der Karibik habe die Möglichkeit, an einem feinsandigen Strand zu baden, eine große Bedeutung. Fehlt diese Möglichkeit, sei das ein erheblicher Reisemangel, auf den der Veranstalter auch nicht extra hingewiesen werden müsse.
Vielleicht hilft das weiter.
Grüße Ute