Da muss er sich keine Sorgen machen.
Das Auswärtige Amt sagt:
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis, Kinderreisepass oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
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Auswärtiges Amt, Einreisebestimmungen Schweden - klick