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  • TUI & XTUI Teil I
    la.pazL la.paz

    @Kourion,
    @soosi,
     
    Ihr habt schon recht daß sich die Preise schnell ändern.
     
    Allerdings hab ich im Juni11 einen verbindlichen Vertrag geschlossen gehabt und der wurde ohne meine Mitwirkung geändert.
    Deswegen bin ich nach wie vor der Meinung, daß da der Preis schon gleich bleiben hätte können - wie eben auch im Katalog. Es ist schon was anderes wie wenn ich eine neue Reise buchen will.
     
    Aber ich hab mit dem Thema bereits abgeschlossen und drum lassen wirs gut sein.
     
    LG
     
    la.paz

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    la.pazL la.paz

    @Kourion,
     
    mein 2 Tage vorverlegter Abflug, sowie dann auch die frühere Rückkehr bei meinen 9 Urlaubstagen war    m e i n     Beitrag die Reise nicht platzen zu lassen - sprich zu stornieren.
     
    Da zu dieser Zeit kein Unterschied im Preisgefüge beim Abflug + Zimmer laut Katalog ist, kann ich nicht nachvollziehen daß TUI bei der Änderung trotzdem EUR 57,- mehr verlangt.
          Das Angebot ein paar Stunden vor meinem Reisebürobesuch mit sogar EUR 100,- weniger will ich garnicht mehr erwähnen. Das war dann laut Telefongespräch mit TUI nicht mehr verfügbar.
     
    Unter diesem Gesamteindruck fühle ich mich schon irgendwie komplett für dumm verkauft. Aber nunja, ich hab die ganze Sache jetzt abgehakt und freu mich auf meinen nächsten Urlaub im Februar12.
     
    LG
     
    la.paz

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    la.pazL la.paz

    @Kourion,
     
    die von mir angesprochene Kulanz von TUI wäre gewesen daß ich auf meinen ursprünglichen Preis nichts aufzahlen wollte. Wieso soll ich für die gleichen Urlaubstage mehr löhnen??    I c h    will   ja keine Änderung.
     
    Die 2 Tage eher zu fliegen für den gleichen Preis ist meine Kulanz gewesen...
     
    LG
     
    la.paz

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    la.pazL la.paz

    Hallo liebe Usergemeinde,
     
    jetzt hat es mich auch getroffen.
    Letzte Woche hat mich mein Reisebüro verständigt daß bei meiner TUI-Pauschalreise, welche ich bereits im Juni11 gebucht hatte, der Hinflug ( Di.13.12.11) nicht wie geplant stattfindet. Der TUIfly-Flieger sei nicht ausgelastet und mein Flug von MUC nach Hurghada um 5:50 Uhr ist gestrichen.
     
    Jetzt soll ich ebenfalls um 5:50 Uhr von Stuttgart nach Hurghada fliegen. Der Rückflug am Do. 22.12.11 ginge aber schon wie gebucht nach MUC zurück.
     
    Da ich nicht gewillt bin von Stuttgart zu fliegen hat das Reisebüro nach einer Möglichkeit geschaut einen oder auch zwei Tage eher von München zu fliegen. Wir haben dann ab So.11.12. - Di. 20.12.11 eine Möglichkeit gefunden, sogar um EUR 100,- günstiger wie meine Buchung. Allerdings war da der Hinflug nicht mit TUIfly sondern mit Germania. Die Urlaubstage waren wie ursprünglich gebucht gleich; also 9 Tage.
     
    Dies wollte ich dann so machen, da ich mich schon auf diesen Urlaub gefreut hatte.
    Aber jetzt die große Überraschung:
     
    Diese nicht von mir veranlasste Änderung um diese 2 Tage eher sollte mich einen Aufpreis von EUR 57,- kosten. Der Preis den mein Reisebüro gefunden hatte sei nicht mehr möglich.
     
    Da ich nicht gewillt war, dafür daß ich nicht zum gewünschten Datum reisen kann noch aufzuzahlen, habe ich diese Reise dann storniert. Von irgendwelcher Kulanz ist da überhaupt nichts zu erkennen. Schließlich wollte ich ja keinen Nachlass sondern nur von MUC abfliegen.
    Übrigends:
    Für die Änderung des Fluges ab Stuttgart wäre mir ein Betrag von EUR 25,- bei den Kosten abgezogen worden. Wie ich in der Nacht da mit dem Zug hingekommen wäre hat aber keinen interessiert......
     
    Offensichtlich ist es TUI egal wenn man aus diesen Gründen storniert - am Telefon jedenfalls war keine andere Alternative wie oben geschrieben möglich.
     
    Meine Gefühle deswegen will ich garnicht hier darlegen. Ich nehme an, daß dies kein Einzelfall ist und drum hab ich meinen Fall hier geschildert.
     
    Jetzt wünsche ich Euch allen ein schönes Wochenende und grüße Euch
     
    la.paz

    Reiseveranstalter

  • Einreise mit Ausweis + Passbild
    la.pazL la.paz

    @curiosus,
     
    danke, dann weiß ich jetzt Bescheid. Also in meinem Fall einfach am TUI-Schalter wo es das Visum gibt.
    Das ist ja dann kein extra Aufwand.
     
    Einen schönen Sonntag und nochmal vielen Dank
     
    la.paz

    Ägypten

  • Visum I
    la.pazL la.paz

    @curiosus,
     
    jetzt hol ich den Thread mal aus der Versenkung.
     
    Da ich zwar schon mehrere Male mit Reisepass in Ägypten war und das Ganze gut kenne, hab ich diesmal mit der Einreise mit Personalausweis doch noch eine Frage und zwar:
     
    Hab mich schon ziemlich durch die ganze Materie gewühlt und erfahren, daß man außer dieser Einreisekarte noch ein zweites "Kärtchen" braucht wo das Passbild dann draufkommt.
    Dieses Kärtchen, welches ja auch auszufüllen ist, wo genau bekomme ich das? Gibts davon auch so ein schönes Bild wie von der Einreisekarte, daß ich das als Muster verwenden kann? Oder bekommt man dieses Kärtchen vielleicht auch schon im Flieger?
     
    Ich hoffe, daß Du mich nicht für blöd hältst weil ich so penetrant nachfrage, aber wenn ich aus dem Flieger steige möchte ich schon genau wissen wo im Flughafen  Hurghada das Zeug liegt.
     
    Schon mal vielen Dank für Deine Antwort und ein schönes Wochenende wünscht
     
    la.paz

    Ägypten

  • Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
    la.pazL la.paz

    @Kourion,
     
    danke hab ich erfolgreich gemacht.
     
    LG
     
    la.paz

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
    la.pazL la.paz

    @Kidir,
     
    kann Dir leider keine PN schreiben. Das geht bei mir im Moment nicht. Hab Neuigkeiten von meiner TUI-KK.
    Hab da was wegen meinem Mann laufen und da ist jetzt eine Antwort gekommen.
     
    Vielleicht versuchst Du es mal mit einer PN an mich??
     
    Liebe Grüße
     
    la.paz

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
    la.pazL la.paz

    @Kidir und @alle,
     
    habe von der Europäischen Reiseversicherung bereits ein mail bekommen. So wie es ausschaut könnte diese Rücktrittsversicherung auch bei bereits bekannten Erkrankungen greifen sofern diese Halbjahresfrist eingehalten wird.
     
    Ich hab das Schreiben sowie die betreffenden Stellen bei den Versicherungsbedingungen hier reinkopiert:

    Sehr geehrte Frau ....,

    gerne beantworten wir Ihre Anfrage vom So 16. Okt 2011, 00:28.

    Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung besteht lt. unseren Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Die Schwere der Erkrankung ist durch ein Attest des behandelnden Arztes nachzuweisen. Nicht versichert ist die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.

    Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

    Kontrolluntersuchungen
    Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, die durchgeführt werden, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen
    (z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung). Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung.

    Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Reiseschutzangeboten.


    Versicherungsbedingungen für Jahres-Versicherungen der
    Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV JV 2011)

    A Reiserücktritts-Versicherung
    § 1 Gegenstand der Versicherung

    1. Die ERV berät die gversicherte Person vor Stornierung
      der Reise durch ihren Medizinischen Beratungsservice.
    2. Die ERV leistet Entschädigung
      a) bei Stornierung der Reise;
      b) bei verspätetem gReiseantritt;
      c) bei Verspätung während der Hinreise;
      d) für Reisevermittlungsentgelte;
      e) für gUmbuchungsgebühren.
      § 2 Stornierung der Reise
    3. Die ERV erstattet die gvertraglich geschuldeten Stornokosten
      bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,
      sofern
      a) die gversicherte Person oder eine Risikoperson von
      einem der nachstehenden versicherten Ereignisse
      betroffen wird;b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses
      Ereignisses nicht zu rechnen war;
      c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte
      und
      d) der gversicherten Person die planmäßige Durchführung
      der Reise deshalb nicht zumutbar ist.

    2. Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung. Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss
    oder bei bestehendem Versicherungsvertrag
    nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen
    bereits bestehender Erkrankungen gelten dann
    als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor
    Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag
    in den letzten sechs Monaten vor Buchung der
    Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen
    hiervon sind gKontrolluntersuchungen.

    K
    Kontrolluntersuchungen
    Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte
    medizinische Untersuchungen, die durchgeführt werden,
    um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen
    (z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung).
    Sie werden nicht aufgrund eines konkreten
    Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung.

    An alle liebe Grüße und ich bin auch gerne bereit per PN noch zu antworten.
     
    la.paz

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie kann ich bei Wer Wann Wo meine stornierte Reise löschen??
    la.pazL la.paz

    @BlackCat70 und @curiosus,
     
    hab jetzt grad nochmal geschaut und habs auch schon erfolgreich gelöscht.
     
    Das hatte ich auch schon soweit gemacht, aber offensichtlich hab ich nur das ändern gesehen und nicht dann nach rechts geschaut - Fall von Tomaten auf den Augen - .
     
    Vielen Dank für Eure Hilfe; manchmal ist man echt blind.
     
    LG
     
    la.paz

    Hinweise zum Forum

  • Wie kann ich bei Wer Wann Wo meine stornierte Reise löschen??
    la.pazL la.paz

    Hallo,
     
    wie schaffe ich es bei meinHolidayCheck Wer Wann Wo? bei -Aktuelle Reisen- meine eingetragene Reise wieder zu löschen?
     
    Leider mußte ich stornieren und jetzt wollte ich diese Daten löschen. Leider finde ich keine Möglichkeit dazu.
    Meine Ägyptenreise 2012, welche ich sieben Wochen später wie ursprünglich geplant antrete, konnte ich erfolgreich ändern.
     
    Bitte kann mir da jemand helfen? Es muß doch eine Möglichkeit geben auch wieder was ganz rauszunehmen.
     
    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag wünscht
     
    la.paz

    Hinweise zum Forum

  • Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
    la.pazL la.paz

    @Kidir,
     
    mach ich.
     
    Werd dieses Wochenende mal den Brief formulieren und dann der Dinge harren. Im Endeffekt wird meine Anfrage ja fast identisch bei den drei Versicherungen lauten.
     
    Sobald ich da Antwort bekomme melde ich mich gerne wieder.
     
    LG
     
    la.paz

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
    la.pazL la.paz

    @alle,
     
    danke für Eure Rückmeldungen.
    Dann werde ich mal meine beiden Versicherungen von den Kreditkarten anschreiben und genau nachfragen.
    Außerdem mach ich noch eine Anfrage bei der schon erwähnten Europäischen wegen einem Neuabschluß.
     
    Dann werd ich hoffentlich klarer sehen.
     
    An alle nochmal danke und ein schönes Wochenende
    wünscht
     
    la.paz

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
    la.pazL la.paz

    @Heike68,
     
    Dein Post auf der vorigen Seite lässt mich wieder etwas hoffen.
    Bei meiner rheumatischen Erkrankung (Vaskulitis) würde bei Verschlimmerung die RRV der Europäischen also im Ernstfall einspringen? Vorausgesetzt die letzten 2 Jahre war alles in Butter und der Arzt bestätigt dies?
     
    Bei mir ist die Diagnose 2001/2002 gestellt worden und die letzten 8 Jahre war kein Rückfall (auf Hoklz klopf!)
    Ich hab zwar bei meinen beiden Kreditkarten TUI-Card Gold + Mastercard Gold v.d. Sparkasse die Versicherungen dabei, aber im Ernstfall hab ich bei denen offensichtlich schlechte Karten.
     
    Wenn ich also z.B. jetzt bei der Europäischen abschließe, ist dann der V-Schutz trotzdem gewährleistet auch wenn meine Krankheit bereits 2002 festgestellt wurde??
     
    Ich hoffe, daß dem so ist und Du mir das bestätigst. Dann werd ich halt noch in den sauren Apfel beissen und zusätzlich bei der Europäischen was abschliessen.
    Wie schon vorhin von jemand anderen geschrieben; ganz aufs Reisen will ich dann doch nicht verzichten solange es mir gesundheitlich einigermaßen gut geht.
     
    Auf Deine positive Antwort hoff ich und grüße Dich
     
    la.paz

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
    la.pazL la.paz

    Hallo miteinander,
     
    ich häng mich auch mal da dran.
     
    Hab seit 2002 eine rheumatische Erkrankung (M.Wegener) und hab seit dem Jahr 2003 die TUI-Card.
    Das mit der unerwarteten Verschlechterung könnte bei mir also auch irgendwann passieren. Bis jetzt hab ich mich bei meinen TUI-Reisen immer sicher gefühlt, aber Eure Beiträge lassen mich doch sehr nachdenklich werden.
     
    Hab grad die ganzen Versicherungsbedingungen der URV durchgeackert und komme auch zu dem Schluss daß diese Versicherung z.B. meine Verschlimmerung nicht abdecken würde. Der Zeitpunkt der Krankheit liegt vor dem Abschluß der Versicherung.
     
    @Kidir,
     
    wenn Du eine für Dich passende Versicherung findest dann poste es hier oder gerne per PN .
     
    Schon mal danke und beste Grüße
     
    la.paz

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • aktuelle Benzinpreise
    la.pazL la.paz

    @adrianmartin,

    ...in dem Kästchen mit -Diesel- ist an der rechten Seite ein Pfeil, den anklicken und dann kannst Du auf Super wechseln.

    LG

    la.paz

    Österreich

  • Hotel Crystal Sunrise Queen Luxury Resort & Spa / Side
    la.pazL la.paz

    @adrianmartin,

    die Kosten für ein Telefongespräch vom Zimmertelefon aus hängt doch nicht mit meinem Provider zusammen????

    Das sind doch die Gebühren die ich direkt dem Hotel schulde, oder?? Oder steh ich da auf´m Schlauch?

    Aber trotzdem danke, daß Du immer so schnell antwortest.

    Es ist schon mal toll, daß man direkt und nicht über die Hotelvermittlung im Zimmer angerufen werden kann. Dann kostets den Anrufer aus Deutschland auch nix wenn im Zimmer niemand abhebt.....

    Nochmal danke und ein schönes langes Wochenende wünscht Dir und allen Usern

    la.paz

    Türkei (alt)

  • Hotel Crystal Sunrise Queen Luxury Resort & Spa / Side
    la.pazL la.paz

    @adrianmartin,

    danke für Deine schnelle Antwort mit der Telefonnummer.

    Dann kann man also direkt diese Nummer und dann noch die Zimmernummer angehängt von D aus anrufen? Das ist ja toll, wenn man nicht über die Vermittlung muß.

    Vielleicht weiß doch noch jemand die Telefongebühren vom Zimmertelefon aus nach Deutschland??

    Schon mal herzlichen Dank und liebe Grüße

    la.paz

    Türkei (alt)

  • Hotel Crystal Sunrise Queen Luxury Resort & Spa / Side
    la.pazL la.paz

    @adrianmartin,

    da Du Dich ja sehr gut auskennst kannst Du mir sicher die Telefonnummer(n) schreiben, wenn ich von daheim angerufen werden möchte.

    Ich nehme an, daß keine direkte Durchwahl möglich ist und man dann jeweils immer die Zimmernummer angeben muß.

    Wie hoch sind die Gebühren wenn man vom Zimmer aus nach D Festnetz- oder Handynummer telefoniert?.

    Wär echt super wenn Du mir das sagen könntest. Wir sind im Oktober dort und freuen uns schon sehr.

    LG

    la.paz

    Türkei (alt)

  • TUIfly - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
    la.pazL la.paz

    Jetzt melde ich mich nochmal wegen der Anzahl der Koffer welche ohne zusätzliche Gebühren mitgenommen werden können.

    Auf meinen 4. Versuch hin jetzt per Brief an die Geschäftsleitung von TUI Deutschland kam  heute eine Antwort per mail. Ich kopier sie hier ein:


    Ihre TUI Reisen

    Von Postfach Kundenservice TUI
    Gesendet Mittwoch, 13. Juli 2011 09:16
    An: ........

    Ihre TUI Reisen
    Buchungsnummer: 19214490 und weitere / Unser Zeichen: 11170653

    Sehr geehrte Frau .....,

    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Bei Veranstalterbuchungen ist die Anzahl der Gepäckstücke nicht durch die Fluggesellschaft TUIfly limitiert. D. h. drei Gepäckstücke für zwei Personen sind kein Problem.

    Mit freundlichen Grüßen aus Hannover

    Gaby Schmidt
    TUI Kundenservice

    TUI Deutschland GmbH
    Karl-Wiechert-Allee 23
    30625 Hannover
    Deutschland

    Tel.: +49(0)511 567-4439
    Fax.:+49(0)511 56793-2757
    mailto:kundenservice@tui.de
    www.tui-deutschland.de

    Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Michael Frenzel
    Geschäftsführung: Dr. Volker Böttcher (Vorsitzender), Henrik Homann
    Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB 56512

    Chairman of the supervisory board: Dr. Michael Frenzel
    Management: Dr. Volker Böttcher (Chairman), Henrik Homann
    Company Register: Amtsgericht Hannover HRB 56512

    Daraus geht zweifelsfrei hervor, daß bei Pauschalreisen die Beschränkung p.P. mit nur einem Gepäckstück nicht gilt. Man kann also ohne Gebühren auch mehrere Stücke mitnehmen.

    Ich hoffe, daß dieses Schreiben von TUI vielen Usern hilft.

    LG

    la.paz

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