Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 215/10
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 7501 eingetragenen Pullmann Tours GmbH & Co. KG, Bundeskanzlerplatz 2/10, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17566 eingetragene Pullmann Tours Verwaltungs GmbH, Bundeskanzlerplatz 2/10, 53113 Bonn, diese vertreten durch den Geschäftsführer XXX
Geschäftszweig: Reiseveranstalter
ist am 23.09.2010, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterinwird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerinzu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterinwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
98 IN 215/10
Amtsgericht Bonn, 23.09.2010
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