Das ist ein sehr guter Vorschlag. Ich teile die Ansicht derer, die das Verhalten des Rechtsanwaltes sehr reserviert betrachten, spricht nicht gerade für sein Fachwissen. Aber im Falle einer Klage würde ich die Forderung nach 100% des Reisepreises nicht zum Gegenstand der Klage machen. Die Formel 100% Rückerstattung plus 50% Schadensersatz ist im Prinzip schon richtig, gilt aber m.M. nach nur, wenn die ursprüngliche Reise nicht angetreten oder wenn sofortiger Rückflug verlangt wurde. Immerhin hat es ja vor Ort Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft gegeben. Ein guter Anwalt sollte es statt mit der pauschalen Forderung von 100% erst mal mit der Addition aller Reisemängel ( Frankfurter Tabelle ) unter der besonderen Bewertung einer nur einwöchigen Reise probieren. Der Schadensersatz von 50% bleibt sowieso aussen vor, aber die Addition der Mängel könnte sogar mehr als 100% ergeben. Ist wirklich ein Fall für einen "Fachanwalt".
Aber vorsorglich die 100% plus 50% ( unter Vorbehalt einer höheren spezifizierten Forderung ) in der gebotenen Reklamationszeit zu erheben und auf eine Reaktion zu warten ist sicher nicht verkehrt.
Gruss Gabriela