@holisun sagte:
Magic Urlauber, bei welchem Veranstalter habt ihr gebucht und was war ausschlaggebend, dass ihr kostenlos stornieren konntet?
Gebucht über ITS. Nach Rücksprache mit Konsumentenschutz auf § 920 ABGB berufen. Nach Anraten d. Rechtsanwaltes schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklärt, da die gebuchte Leistung offensichtlich nicht geleistet werden kann (mit Hinweis auf nicht zu erbringende Leistungen). Weiters dürfte unser Reisebüro dankenswerterweise auch noch massiv interveniert haben - da eine Lösung zunächst unerreichbar erschien.