Sofern eine Gefährdung nicht konkret durch einen herannahenden Hurrikan / beginndenden Vulkanausbruch etc. droht und dies dem Reisenden (beispielsweise vom Veranstalter) zur Kenntnis gegeben wurde, ist keine Vorhersehbarkeit gegeben im Blick auf Naturkatastrophen. Im Umkehrschluss würde das nämlich bedeuten, dass Reisen in der hurricane season o.ä. Gefährdungslagen grundsätzlich auf eigenes Risiko durchgeführt werden müssen, auch wenn eine tatsächliche und akute unmittelbar vor der Reise nicht besteht.
Nach den Grundsätzen der sogenannten höheren Gewalt muss das Ereignis vor dem Reiseantritt konkret absehbar sein (z.B. ich reise nach New Orleans, obwohl George dort bereits im Anmarsch ist) und nicht eine allgemeine Risikolage, wie sie quasi durch Terror und Gewalt überall auf der Welt von jetzt auf gleich eintreten kann.
Leibhaftige Erfahrung: Reiseabbruch nach Verwüstungen des Reisegebiets durch einen Wirbelsturm - Eintritt der Versicherung - hier die Debeka.