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  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Hallo,
    ich hatte am 24.02.2018 eine Reise nach Fuerteventura zu einem extrem günstigen Preis gebucht. Die Reisebestätigung und Rechnung wurde mir am nächsten Tag übermittelt mit den entsprechenden Zahlungsinformationen. Lt. FTI ging heute ein Einwurdeinschreiben am ich raus, in dem FTI von der gesetzlichen Möglichkeit der Anfechtung Gebrauch macht und die Anfechtung der Buchungsbestätigung vom 24.02.2018 erklärt. Lt. FTI ist der Reisepreis in der Endabrechnung nicht richtig, da er zu niedrig wiedergegeben wurde. Dieser Irrtum entstand lt. FTI aufgrund eines Eingabe-/Tippfehlers, welcher erst am 26.02.2018 bekannt wurde. Die Anfechtung hat zur Folge, dass der Reisevertrag von beiden Seiten als von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen ist. Aufgrund der Anfechtung besteht mit uns kein Reisevertrag. Kommt FTI so einfach aus diesem Vertrag ?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Es geht um eine Strecke über 3.500 km ab Düsseldorf - Hurghada.

    Airlines

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Hallo,

    ich habe heute Antwort von dem RA der Azur Air erhalten. In einer Email schreibt er folgendes:
    "Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Einschätzung. Zutreffend ist auch, dass eine Kürzung ebenfalls in der von Ihnen geschilderten Konstellation möglich ist, jedoch auch bei einer Verspätung von internationalen Flügen. Eine darüber hinausgehende Erstattung erfolgt demnach nicht."

    Airlines

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Hallo,

    ich werde berichten, was mir der Anwalt mitteilt.

    Airlines

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Hallo, vielen Dank für Ihre Mühe. Ich werde es so dem Anwalt mitteilen.

    Airlines

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Hallo, nochmals danke !
    Der RA der Azur Air schrieb uns eine Email, dass Hintergrund der Kürzung ist, dass der gegenständliche Flug weniger als 4 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit den Zielort erreicht hat. Für einen solchen Fall sieht die EGVO 261/(04 das Recht vor, den Anspruch um 50 % zu kürzen. Hiervon würde seine Mandantin Gebrauch machen. Planmäßiger Abflug wäre 8.00 Uhr gewesen, abgeflogen um 12.15 Uhr. Keinerlei Verpflegungsleistung am Flughafen in Düsseldorf während der Wartezeit.

    Airlines

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Hallo, danke für die Antwort. Uns steht die volle Entschädigung zu, auch wenn die Verspätung 3,42 Std. war ? Ich möchte bei meiner Beschwerde nichts falsch machen. Vielen Dank nochmals für die Antwort.

    Airlines

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Hallo,

    was heißt das jetzt für mich ? Es handelte sich bei uns um einen gebuchten Flug im Rahmen einer Pauschalreise. Ist der Abzug von 50 % bei uns gerechtfertigt ?

    Airlines

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Hallo,

    Azur Air will uns die Erstattung um 50 % kürzen, weil wir am Flughafen Hurghada nicht mit 4 Stunden Verspätung, sondern 3,42 Stunden Verspätung angekommen sind. Lt. EGVO 261/04 wäre das möglich und die Azur Air

    Airlines

  • Azur Air
    margretfleitmannM margretfleitmann

    Wir haben unsere Entschädigung per Einschreiben geltend gemacht. Nach Ablauf der Frist eine Email an Azur Air. Keinerlei Reaktion. Nach Ablauf der in der Email gesetzten Frist habe ich direkt die Anwälte der Azur Air am 09.02.2018 per Mail angeschrieben. Gestern (12.02.2018) habe ich dann per Email eine Antwort der Anwaltskanzlei bekommen, dass der Anspruch geprüft wurde und berechtigt ist. Die Akte würde nunmehr mit der Bitte um Auszahlung an Azur Air weitergeleitet. Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages soll in den nächsten 14 Tagen erfolgen. Es handelt sich um einen Flug Düsseldorf - Hurghada am 26.11.2017.

    Airlines
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