Nein, wir haben die Rechnung für die Flugtickets mit der Bitte auf Erstattung an den Veranstalter geschickt. Bis auf eine automatische E-Mail Eingangsbestätigung keine Reaktion bisher 
Martina Hauke
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnHallo erkikkromer,
was heißt, Du hast vor dem Hinflug nur durch ZUFALL bemerkt, daß sich der Hinflug zeitlich verschiebt.
WO hast Du nachgeschaut ?Ich habe auf der Homepage bei Abflügen von dem Flughafen nachgeschaut und habe gesehen, dass die angegebene Flugnummer zu einer anderen Uhrzeit wie angegeben fliegt. Deswegen habe ich nachgefragt.
Bei Euch hat die Airline eine andere Airline mit der Durchführung der Flüge beauftragt.
(Die gesamte Strecke wurde für den Zeitraum x an die andere Airline abgegeben) Dadurch hatte sich schon für den Hinflug die Flugnummer geändert. Das hätte Euch schon auffallen können. Auch hätte auffallen können, daß Ihr nicht z.B. im Condor-Flieger sondern in einem anderen Flieger ward.
Dem etwas erfahrenen Fluggast wäre schon jetzt klar gewesen, daß sich die Nummer und Uhrzeit des Rückfluges auch verändert.Nein, es wurde keine andere Airline beauftragt. Die angegebene Flugnummer war auch eine von der Airline des Hinfluges und ist diese Flugnummer an diesem Tag nicht gestartet. Der Flug auf den wir gebucht waren, hatte eine andere Flugnummer (aber selbe Airline). Sonst wäre es aufgrund unserer Nachfrage bestimmt schon aufgefallen, dass die angegebene Flugzeit nicht stimmt. Es hat sich nicht nur die Uhrzeit, sondern auch die auf den Reiseunterlagen angegebene Flugnummer geändert.
Jetzt wieder zur Ausgangsfrage. Wenn Du die Änderung des Hinfluges gefunden hast, hast Du eigentlich auch die Änderung des Rückfluges gefunden - nur wohl nicht gelesen. Beides wird vom Veranstalter gemeinsam zum selben Zeitpunkt mitgeteilt.
Nein, bei der Bestätigung der Änderung des Hinfluges wurde mit der Rückflug mit der Flugnummer und Uhrzeit - wie in den Reiseunterlagen angegeben - bestätigt.
Wir hatten keine Billigreise gebucht, sondern eine Reise im oberen Preissegment mit exklusivem Hotel , weil wir die Dinge, die uns sonst im Urlaub nerven (ewig langer Transfer mit Halt an gefühlten 50 anderen Hotels, Reservierung der Liegen, usw.) vermeiden wollten.
Geärgert haben wir uns, weil dem Reiseveranstalter wirklich ein Fehler nach dem anderen unterlaufen ist. Muss man das als Kunde einfach so hinnehmen?
Viele Grüße, Martina
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnUnser Rückflug war mit einer anderen Flugnummer 4 Stunden vorher gebucht.
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnDanke für die schnelle Rückmeldung.
Zum Hinflug: Nein, wir haben keine Informaton über die geänderten Flugzeiten erhalten. Ich habe nachträglich auch noch den SPAM Ordner kontrolliert. Wir hätten, wenn wir nicht nachgefragt hätten, nie eine Information über die geänderten Flugzeiten erhalten. Erst durch die Nachfrage meinerseits bei Holidaycheck wurden der Flug geprüft und mit dann per E-Mail bestätigt, dass der Flug um 4 Stunden vorverlegt wurde. Ist hier der Reiseveranstalter nicht in der Pflicht, die Reisenden zu informieren?*Fehlinformation Rückflug:
Die auf den Reiseunterlagen angegebene Flugnummer existierte überhaupt nicht. Genau wie beim Hinflug hat sich der Flug um 4 Stunden nach vorne verschoben. Die Nachfrage vom Hotel beim Reiseveranstalter hat deswegen keine Änderung ergeben, weil hier anscheinend nach der Flugnummer geschaut wurde und im System zu der angegebenen Flugnummer keine Änderung erkennbar war. Deshalb wurde dem Hotel der Flug bestätigt. Am Flughafen haben wir dann erfahren, dass der Flug erst vom Reisebüro bestätigt wurde und um 16:40 Uhr eine E-Mail an eine Kundenbetreuungs-E Mail gegangen ist, dass wir auf den Flieger 6:30 Uhr gebucht wurden. Da die E-Mail nicht an die Rezeption gegangen ist, nicht angerufen wurde oder ein Fax geschickt wurde, hat das Hotel die E-Mail erst am nächsten Tag gelesen. Eine Mappe mit den geplanten Rückflügen gab es in dem Hotel nicht, da man mit einem Privattransfer vom Hotel zum Flughafen gebracht wurde.
Was mich daran so ärgert, wir waren mit unserem 6-jährigen Kind uund 17-jährigen Kind unterwegs, da ist eine Wartezeit am Flughafen mit 8 Stunden nicht lustig. Wir waren mit der Rückreise 13 Stunden unterwegs.
Wir haben am Vortag gemerkt, dass mit dem Flug etwas nicht stimmt und konnten trotz aller Nachfragen das Problem nicht lösen. Ich hatte auch bei Holidaycheck angerufen und gebeten, den Flug zu überprüfen. Der Mitarbeiter hat aber trotz mehrmaligen Bitten den Rückflug nicht gecheckt. Somit war schon der letzte Urlaubstag versaut und seit der Rückkehr sind wir nur damit beschäftigt, den Sachverhalt zu klären.
Wir haben dann selber einen Rückflug bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht:- wer muss die Erstattung der Tickets für den Rückflug übernehmen? Ich gehe davon aus, dass dies der Reiseveranstalter übernehmen muss, oder?
Unserer Mitwirkungspflicht sind wir nachgekommen, wir haben ja über das Hotel (es gab keinen Reiseveranstalter vor Ort) den Rückflug überprüfen lassen? - kann man den Reiseveanstalter nicht wegen Verletzung der Informationspflicht belangen?
Danke!*
- wer muss die Erstattung der Tickets für den Rückflug übernehmen? Ich gehe davon aus, dass dies der Reiseveranstalter übernehmen muss, oder?
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnWir haben eine Reise für 4 Personen in die Türkei gebucht.Am Tag vor dem Hinflug haben wir durch Zufall gemerkt, dass der Flug um 4Stunden nach vorne verschoben wurde. Wir haben hierzu keine Information vomVeranstalter erhalten. Erst durch Nachfragen bei Holidaycheck wurde uns eineVorverlegung des Fluges bestätigt. Hätten wir nicht nachgefragt, hätten wir nievon der Änderung der Flugzeit erfahren. Auf der Reisebestätigung wurde auchnicht „vorbehaltlich“ angedruckt.
Am Tag vor dem Rückflug haben wir weder beim Flughafen Antalyanoch beim Ankunftsflughafen die angegebene Flugnummer gefunden. Eine Nachfragebei Holidaycheck ergab, dass hier nicht Holidaycheck, sondern der Reiseveranstaltervor Ort zuständig ist. Also haben wir im Hotel nachgefragt, hier wurde der Flugbestätigt. Wir wurden am nächsten Tag zum Flughafen gefahren und stellten fest,was wir ja schon vorher wussten, dass der angegeben Flug nicht existiert, da esdiese Flugnummer gar nicht gibt. Durch die Unterstützung des Reiseveranstaltersvor Ort konnten wir einen Rückflug bei einer anderen Fluggesellschaft buchen,der 6 Stunden später ging. Ich würde gerne wissen, welche Entschädigung man beidem Reiseveranstalter wegen nicht erfolgter Information Hinflug und denverschwendeten Urlaubstag beim Rückflug geltend machen kann.