Rechtlich macht letzteres keinen Unterschied in diesem Fall.
Rechnerisch wäre es ja sogar günstiger ein No-Show zu ziehen, dann entfällt jedoch die Einstandspflicht der Versicherung.
Erste Anlaufstelle wäre im Übrigen die Buchungsstelle (gilt immer vor Antritt der Pauschalreise), an die würde ich mich jetzt wenden.
Wie gesagt, eine Kompensation muss angemessen sein. Es werden 748€ für genau nix vereinnahmt (okay, Ticket ist dahin, aber das dürfte nicht so stark ins Gewicht fallen), demnach ist der Zuschlag für die Einzelnutzung m.E. durchaus streitig.