Guten Morgen,
du etwa?
Da ich nicht weiß, wie man hier Zitate einfügt, mache ich es einfach mal so:
"...BGH urteilt zugunsten von Pauschalurlaubern. Künftig müssen die einmal angegebenen Flugzeiten grundsätzlich eingehalten werden..."
"...Die Zeiten, dass Pauschalreisende noch kurz vor Reiseantritt geänderte Flugzeiten mitgeteilt bekommen, sind vorbei..."
"...Angegriffen wurde auch die Regelung, wonach die Informationen über Flugzeiten durch die Reisebüros „unverbindlich sind..."
"...Berechtigterweise erwarte ein Reisender aber Planungssicherheit..."
"...Pauschalbucher sollten die eigenmächtige Änderung der Flugzeiten seitens des Veranstalters nicht hinnehmen. Am besten gingen sie auf den Veranstalter zu, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil änderten – etwa wenn sie statt wie geplant um 10 Uhr morgens erst abends nach Mallorca fliegen sollten und so einen halben Tag verlören. Dann habe der Veranstalter die Wahl: Entweder finde der Flug doch zur geplanten Zeit statt oder man buche selbst einen Flug. Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Unter Berufung auf das BGH-Urteil..."
Vom Morgens, Mittags, Abends oder Nachts steht erstmal nichts...
Des Weiteren habe ich auch nicht gefragt, wer für eine Einrede verantwortlich ist.
Ich hatte bereits bei Öger angefragt. Dort wurde ich an Neckermann verwiesen. Von dort wieder nach Öger.
Aber wenigestens ist das jetzt geklärt.