Ob und in welcher Höhe ein immaterieller Schaden auszugleichen ist stellt immer eine Einzelfallentscheidung klar. Demnach obliegt es ggf. der Entscheidung eines Gerichts, Ansprüche zu beziffern. In deinem Fall (verlorene Fotos) bezweifle ich, dass ein Anspruch bejaht wird.
Wen möchtest du denn auf Schmerzensgeld in Anspruch nehmen?