"wiener-michl" wrote:
"carsten wismar" wrote:
Beispiele meiner Jugendarbeit:
- 13 jähriges Mädel, wo ich die Eltern u. Verhältnisse gut kenne, lungert jede Nacht auf der Straße rum (Eltern kümmern sich nicht drum, da sie sich eh nichts mehr zu sagen haben). Ist das richtig? Nein, ergo Kind ist jetzt strafanfällig, Drogen, Alkohol usw.
- Weiteres Kind in dieser Jugendgruppe (14 Jahre alt) u. hat täglich Haschisch geraucht (gab er auch mir gegenüber auf Nachfrage zu). Habe mir das ganze wenige Tage angesehen (war in unserer Jugendfeuerwehr) und habe mich dann mit den Eltern in Verbindung gesetzt. Reaktion: Warum sagen sie mir das jetzt erst? Ja hallo, wem seine Kinder sind es denn? Wem sollte es denn auffallen?. Mir oder den Eltern die ihr Kind jeden Tag sehen. Dem Kind liegt recht viel an der Jugendfeuerwehr. Somit haben wir uns zusammengesetzt. Habe ganz klare Dinge ausgesprochen.
- Sollte dies nochmal merklich unter Drogen stehen = Disqualifikation.
- anstehende Jugendfreizeit = erhöhte Kontrolle bei dem Kind.
Solche Beispiele meine ich, wo ich einfach nur den Kopf schütteln kann.
LG
Hätte ich Kinder würde ich sie dir nicht anvertrauen,
erinnert mehr an Kaserne als an Jugendarbeit.
Hallo Michl,
meine Ausbildereignungsprüfung vor der IHK (braucht man, um Lehrlinge auszubilden) ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich erinnere mich noch sehr gut an die mündliche Prüfung.
Prüfer fragt: Was tun Sie, wenn Sie merken, dass ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit Alkohol trinkt?
Ich. Beiseite ziehen und das Gespräch suchen.
Prüfer: Falsch, sofort nach Hause schicken (ins Taxi setzen) und Abmahnung!
Bei Alkohol, Drogenmissbrauch sofort Handeln.
Von dem her ist die Disqualifaikation von Carsten`s Seite völlig Richtig.
LG