Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt
@Erika1
Ich habe die Hotline diesbezüglich gefragt und als Antwort kam, daß die Reiserücktrittsverischerung auch ohne das Ankreuzen der Versicherungs-AGBs abgeschlossen wird. Das Akzeptieren der AGB's der Versicherung ist keine Voraussetzung für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
Ich kann nicht beweisen, daß ich keine Versicherung ausgewählt habe. Es geht nicht um die 58 Euro sondern ob ein Veranstalter das Recht hat eine Reiserücktrittsversicherung ohne die Akzeptierung der AGB's der Versicherung abzuschließen?
Ich kann die Reise des Veranstalters nicht buchen wenn ich die allgemeinen AGB's des Veranstalters nicht akzeptiere und in diesem Fall habe ich es gemacht.
Warum können die Reiseveranstalter eine Reiserücktrittsversicherung für den Kunden abschliessen ohne die Akzeptanz der Verischerungbedigungen durch den Kunden.
Warum ist das Kästchen bei der Auswahl der Reiserücktrittsversicherung mit dem Text
Ich habe die Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen!
vorhanden?
Ich kenne mich mit den rechtlichen Bestimmungen nicht aus. Soll ich die Aussage aus der Hotline glauben?
Lg