Habe genau das gleiche Problem gehabt:
Hotel (Rixos Lares) im September zum wiederholten Mal für die kommenden Osterferien gebucht, Anfang November dann Betreiberwechsel - über den mich natürlich zunächst auch nicht der Reiseveranstalter informiert hat sondern Einträge bei den Bewertungen hier im Forum.
Mehrere Telefonate mit dem Kundenzentrum brachten immer nur Aussagen wie: Leistungen bleiben unverändert, daher keine kostenfreie Stornierung (Kosten hierfür über 600 Euro) allenfalls Umbuchung zu aktuellen Bedingungen. Angebot meinerseits: Umbuchung in das Rixos Belek mit Aufteilung des Aufpreises (50:50) wurde abgelehnt.
Laut Kundenzentrum "versteht man meinen Ärger", "hat man auch mit dem Vorgesetzten gesprochen", "gibt es leider keine andere Möglichkeit" .......
Da diese Sätze doch eine verblüffende Ähnlichkeit mit den im WDR-Beitrag zu AirBerlin gezeigten Methoden aufwiesen, habe ich mich nicht darauf verlassen, sondern
EIN Telefonat mit der Rechtsschutzversicherung und danach EIN Telefonat mit einer Anwältin geführt, die sich dann mit dem Reiseveranstalter in Verbindung gesetzt hat. DREI Tage später hatte ich die Bescheinigung einer kostenlosen Stornierung im Maileingang.
Was lernt man daraus: Niemals den Aussagen einer Kundenhotline vertrauen sondern - soweit RV vorhanden - anwaltliche Hilfe suchen. Traurig aber wahr: Erst dann reagieren Reiseveranstalter. (Noch trauriger übrigens, dass mir dieser Umstand auch von meinem Reisebüro bestätigt wurde; der Chef dort meinte sofort, ich müsse kostenlos stornieren können.)
Für diejenigen ohne RV, die das finanzielle Risiko einer Einschaltung eines Anwaltes abschätzen wollen, hier noch zwei Aspekte, die zur Lösunge in diesem Fall sicher beigetraten haben:
Auf der entsprechenden Katalogseite stand der Name der Hotelkette nicht nur oben im Namen des Hotels sondern wurde mit dem Signet dieser Marke unmittelbar über der textlichen Beschreibung der Leistung wiederholt. Dieser Umstand, der bei nur einem Drittel der Hotels in diesem Zielgebiet auftrat, wurde von der RV als Zeichen einer zusätzlichen Werbung mit der Kette in klarem Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung gewertet - damit hatte ich zunächst einmal die Kostendeckungszusage in der Tasche.
Im späteren Gespräch mit der Anwältin ging es dann um die Frage, ob der Reiseveranstalter zum Zeitpunkt meiner Buchung eigentlich schon über den rund fünf Wochen später erfolgten Besitzerwechsel informiert war und diese Information bei der Buchung im Reisebüro zurück gehalten hat. Ihrer Meinung nach hätte man davon ausgehen können, und wahrscheinlich war diese Tatsache dem Reiseveranstalter dann auch durchaus bewusst. Ein solches Verschweigen rechtfertige grundsätzlich eine rückwirkende Vertragsaufhebung.