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  • Buchungsstornierung wegen Corona
    mine77M mine77

    Guten Abend,

    @Alex und Vacansolei

    Über das Unternehmen findet sich im WWW viele negative Bewertungen.

    Mir stellt sich nun die Frage,haben sie bei Vacansolei direkt gebucht,oder über den Reisevermittler(Veranstalter) mit Sitz in Deutschland.

    Die AGB mit den da enthaltenen Stornierungsgebühren sind erstmal davon abhängig,ob ein außergewöhnlicher Grund vorliegt.Aktuell reicht es,das das Reiseziel ein Hochrisikogebiet ist.Gefahr für Leib und Leben.

    BGB vor AGB

    Vacansolei kann in Ihrer BGB alles festhalten,bringt zu Coronazeit leider nicht viel.
    Die neue Regelung nach Paragraph 651 dürfte ihnen auch bekannt sein.

    Weiter müssen sie nicht nachweisen das Vacansolei tatsächlich kosten entstanden sind,sondern der Reiseveranstalter.

    Weiter kommt der Reiseveranstalter mit dem Argument,zu Coronazeiten hätten die Reisende davon ausgehen können,das ihr Reiseziel zum Hochrisikogebiet wird.Auch hier verdreht Vacansolei die Rechtslage die in Paragraph 651 (neue Fassung) steht.Der Veranstalter hat damit zurechnen,das zwecks Corona Reisen storniert werden.Sie müssen auch keine Gutscheine annehmen.

    Leider wird ihnen nichts übrig bleiben,als gerichtlich ihr Recht einzufordern.

    Ab Ende 2020 wurde der Paragraph 651 angepasst.Ein Hochrisikogebiet was vorher keins war,ist ein außergewöhnlich Grund für eine kostenlose Stornierung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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