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  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    MishaKM MishaK

    @ahotep sagte:

    Noch ist ja gar nicht abzusehen, wie lange es dauert, der Klageweg dauert bestimmt länger.

    Das ist richtig; ich habe ja auch lediglich erwähnt, dass ich Klage für besser als MB halte (wenn schon jemand gerichtlich aktiv werden will). Ich gehe davon aus, dass bei der völlig eindeutigen Rechtslage der Absicherer es nicht auf gerichtliche Schritte ankommen lässt (was allerdings zB LH idR egal ist) sondern zügig zahlt.
    Mich wundert, dass die Geschädigten keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehem (viele dürften doch eine RSV haben) sondern sich gegenseitig mit juristischem Halbwissen verwirren. Ein Anwalt hätte diejenigen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen, zB darauf hingewiesen, dass man die "Hängepartie" uU über § 103 II InsO beenden kann, um neu buchen zu können oder zumindest erklärt, wie man auch vom Absicherer schnellstmöglich sein Geld zurück bekommt.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    MishaKM MishaK

    @ahotep sagte:

    Sobald geklärt ist, was mit den Pauschreisen ab Juli ist, kontaktiert der Versicherer alle FTI Kunden und stellt den Link zum Online Erstattungs/ Formular zur Verfügung. Das kann bei der Masse an zu sichtenden Reiseverträgen ein wenig dauern. Da braucht keiner zu klagen und den Betrieb unnötig aufhalten mit seinen Querschlägen.

    Das Einhalten der gesetzlichen Verbraucherschutzregeln einzufordern hat nichts mit "Querschlägen" zu tun; es hindert selbstverständlich niemand einen Geschädigten - der es sich dann vermutlich leisten kann - daran, mit seinen Ansprüchen bis anno dunnemals zu warten.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    MishaKM MishaK

    @platty sagte:

    Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?
    Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

    Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

    Nachfrist ist nicht erforderlich; der Inso Verwalter hat doch außerdem damit nichts zu tun. Es geht um den Direktanspruch des Reisenden gegen den Absicherer! Von Mahnbescheiden halte ich nicht viel; ich klage in der Regel.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    MishaKM MishaK

    @platty sagte:

    Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?
    Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

    Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

    "Unverzüglich" ist in § 121 BGB definiert ("ohne schuldhaftes Zögern"); die Rechtsprechung zieht im Regelfall die Obergrenze bei 2 Wochen.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    MishaKM MishaK

    "........Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Absicherer diesen Anspruch unverzüglich zu erfüllen....."§ 651r II BGB: Mit (angemessener) Frissetzung zur Zahlung auffordern; für Abwartenmüssen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    MishaKM MishaK

    Ich hatte schon darauf hingewiesen: Bei nicht vollständig bezahlten Reisen kann man kurzfristig eine Entscheidung gem. § 103 II InsO erzwingen.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    MishaKM MishaK

    Man könnte ja wohl, um die Warterei bzgl. Storno abzukürzen/zu vermeiden, dem Insolvenzverwalter eine Aufforderung nach § 103 II InsO schicken, wenn noch nicht alles gezahlt ist.

    Reiseveranstalter

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    MishaKM MishaK

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