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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @vive-la-france sagte:

    Okay also bei HC Reisen kann man bis zum Schluss kostenlos stornieren, korrekt?

    Ja, aber nur bei Hotel-only-Buchungen. Da kannst Du bis 6 Tage vorher kostenlos stornieren. Zahlen mußt Du 28 Tage vor Reisebeginn, keine Anzahlung bei der Buchung. Diese Konditionen empfinde ich als großen Vorteil gegenüber den meisten Mitbewerbern. Und teurer sind sie deswegen auch nicht.

    Klick

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    Kann ich Dir jetzt noch nicht sagen, das entscheiden wir eine Woche vorher anhand der Gegebenheiten. Wenn es keine Quarantäne gibt und die Flüge preislich so bleiben wie sie sind würde ich fliegen.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    xxx Zitat entfernt - seufz xxx

    @kourion

    Ein paar Reiseveranstalter haben sich in Sachen Erstattung dann doch anständiger verhalten als einige andere. Zumindest bei mir wird dies bei meinen Buchungen in den nächste 2 oder 3 Jahren Berücksichtigung finden. Wäre schön, wenn das einige andere auch machen würden. Ob das die breite Masse so durchzieht wage ich zu bezweifeln, jedoch bleiben Reiseveranstalter, mit denen man sich herumstreiten musste, bestimmt lange in schlechter Erinnerung. Wer mich geärgert hat wird bei meinen Suchen einfach rausgefiltert, dann komme ich erst gar nicht in Versuchung 🙂 Aber dieses Thema hatten wir schonmal vor 200 Seiten oder so, damit würde ich ungern hier wieder anfangen.

    Wünschenswert wären auch einige Änderungen im Markt. Ich fände es toll, wenn sich Anbieter wie Holidaycheck Reisen, die kundenfreundlichere Storno-Bedingungen anbieten, mehr durchsetzen und diese Unsitte der frühen Zahlungen (besonders bei Flügen) beendet wird. Dann könnte man dieser ganzen Krise auch etwas Positives abgewinnen.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    Kein Problem, ist kein Geheimnis:

    Ich wäre Ende Juni für eine Rundreise nach China geflogen, das wird wohl nichts mehr werden. Danach wollten wir in die Türkei, haben bisher aber nur das Hotel gebucht (über den Reiseanbieter Holidaycheck, da kann man noch bis kurz vor Anreise kostenfrei stornieren, also kein Problem). Danach gehts dann an die polnische Ostsee, aber erst Ende Juli, bis dahin macht Polen sicher wieder auf. Und dann sind die Sommerferien hier in Berlin leider schon wieder vorbei 😞

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @vonschmeling sagte:

    @miwu
    Dein Irrtum liegt in der Unterstellung, der Veranstalter habe wissentlich etwas angeboten was er nun verschuldet nicht erfüllen kann.
    Ebenso wenig wie du bei der Annahme wusste der Anbieter was da auf uns zukommen würde - und wir wissen es auch jetzt noch nicht.

    Nee, da hatte ich mich anscheinend unklar ausgedrückt. Das interessante an dieser Thematik ist ja gerade, dass hier keiner der Beteiligten irgendwie schuldhaft handelt, weder der RV noch der Kunde. Es haben sich nach der Buchung die äußeren Bedingungen geändert, die in jedem Einzelfall unterschiedlich schwer wiegen. Die Frage ist, wie man die resultierenden Belastungen gerecht verteilt.

    Regelmäßig sind unvollständig nutzbare Anlage zwar ein Grund für eine Reisepreisminderung, ein Kündigungsgrund ist gerade im Fall kein Wasserrutschenpark im Strandhotel oder kein Selfservice am Büffet eher nicht zu sehen.

    In diesen Fällen nicht. Ein stillgelegter Wasserpark in einem reinen Wasserparkhotel (z.B. Jungle Aqua Park in Hurghada) wäre nach meinem (nicht juristischen) Empfinden da schon eher ein Kündigungsgrund. Oder eben auch die Kombination aus verschiedenen Minderungsgründen, die den Gesamtcharakter des Urlaubes ändern.

    Entsprechend wird der Anbieter auf gegenseitiger Leistungserfüllung beharren und nicht nur "Inkassodrohungen ausstoßen" sondern schlicht die Beitreibung seines Anspruchs veranlassen.

    Und schon hat man den Streit, von dem zum Schluß keine der beiden Seiten etwas hat. Der RV ist beim Kunden verbrannt und wird ihn nicht so bald wiedersehen und der Kunde ist sauer, weil er eine Reise antreten muss (sofern er nicht auf den AGB-Stornokosten sitzen bleiben will), die er so nicht gebucht hat.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @kourion sagte:

    Es geht doch nichts über ungelegte Eier zu spekulieren...

    Nagut, dann lasst uns mal abwarten, was in den nächsten Wochen so passiert. Das Konfliktpotential dieses Themas kann man ja hier schon ganz gut erkennen, wenn man nur mal etwas an der Oberfläche kratzt. Hoffentlich werden da intelligente Lösungen gefunden.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @flaggde

    xxx bitte verzichte auf unnütze Zitate! xxx

    Hier geht es immer noch nicht um einen konkreten Fall, ich wollte hier einfach mal ein solches Szenario diskutieren (siehe auch meine früheren Posts), ist hier doch ein Diskussionsforum, oder?

    Natürlich kann man den Kindern erklären, dass der Urlaub nicht so wird, wie sie sich es gewünscht oder wie die Eltern/Großeltern das gebucht haben. Es stellt sich halt nur die Frage, ob man den Urlaub in einem Wasserpark-Hotel, in dem der Wasserpark geschlossen hat, kostenfrei stornieren kann und vor allem: Welche Hürden werden einem da vom RV in den Weg gelegt? Die denkbare Bandbreite ist da ziemlich groß:

    • Nicht reagieren bis der Tag der Abreise kommt
    • Den Mangel als nicht schwerwiegend genug abtun (das wir wohl am häufigsten passieren)
    • Angeben, dass man auf behördliche Anordnungen keinen Einfluss hat und sich daraus kein Recht auf kostenfreies Storno ergibt
    • in einer verklausuliert formulierten Mail mitteilen, dass der Kunde nur das Recht auf Umbuchung oder Gutschein hat
    • Bei Nichtzahlung des Reisepreises die üblichen Inkasso-Drohungen ausstoßen
    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @flaggde sagte:

    @gradischnik u. miwu

    Dass bspw. der Wasserpark nicht genutzt werden kann, beruht auf Entscheidungen der Behörden und liegt nicht in der Verantwortung des RV.

    Da machst Du es Dir aber ein bißchen leicht, immerhin hat der RV das ja so verkauft und vielleicht hat man ja auch nur deswegen gebucht. Warum sollte das Risiko von behördlichen Verboten beim Reisegast liegen?

    Edit: Warum es beim Front–Cooking plötzlich Schlangen geben soll, verstehe ich auch nicht... 😏

    Musst Du ja nicht, viele hier werden es verstehen,

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @kanoanja

    xxx Zitat überflüssig - entfernt xxx

    Das sieht eben jeder anders. Manch einer hat eben einfach keinen Lust (vor allem nicht mit kleinen Kindern), ewig in einer Schlange zu warten, ehe beim Front-Cooking der Koch mal was fertig bekommt. Meistens funktioniert das ja auch nur in Verbindung mit einem Buffett. Aber wenn das dann wegfällt, wird’s schon schwierig.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    Das handhabt jede Versicherung unterschiedlich. Ich habe hier eine interessante Aufstellung zum Thema gefunden.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @flaggde sagte:

    @miwu

    Wen genau willst du also in finanzieller Hinsicht verantwortlich machen für die Einschränkungen, die es momentan auf der ganzen Welt gibt?

    Auf das diskutierte Hauptthema bezogen sollte diese Frage recht einfach zu beantworten sein, Jeder ist für die Verpflichtungen verantwortlich, die er eingegangen ist, jedoch nicht erbringen kann. Bei den RV sind das die nicht erbrachten Urlaubsleistungen wie Wasserpark, Buffetts, Kinderclub, usw. Im Gegenzug dazu muß ein Urlauber, der vor der Corona-Krise gebucht hat nun aber auch trotzdem fahren oder zumindest zahlen, wenn der Urlaub nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Der Knackpunkt hier ist aber das Wort „unwesentlich“. Wie schon gesagt, hier gibt es viel, was Auslegungssache ist und sowas führt leider oft zu Streit. Ich bin gespannt, wie sich das entwickeln wird und welche RV hier welche Taktik fahren werden. Da werden wir wie bei Erstattungen sicher wieder die ganze Bandbreite erleben.

    Bei diesen unklaren Situationen wäre meiner Meinung nach dann vielleicht doch ein Gutschein eine gute Lösung. Der RV behält den Umsatz und verärgert die Kunden nicht zu sehr und die Kunden können sich die ewigen Diskussionen mit den Callcentern sparen. Wie sehr Ihr das?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    VS, ich verbitte mir den Vorwurf der Stänkerei, gerade von Dir.

    Ich wollte gern über dieses Szenario diskutieren, da ich befürchte, dass es eintreten wird, wenn die weltweite Reisewarnung Mitte Juni aufgehoben wird. Und Du wirst zugeben müssen, daß das Verhalten vieler RV in dieser Krise nicht unbedingt kundenorientiert war/ist und somit die Eintrittswahrscheinlichkeit des von mir hier zur Diskussion gestellten Szenarios durchaus nicht zu unterschätzen ist.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @flaggde sagte:

    Wirklich grausig! Man stelle sich vor, man hätte nur die Wahl zwischen Nikkei Nine und Haerlin... 😳

    Wenn man Hunger hat ist diese Vorstellung tatsächlich grausig 😧

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    Sie waren aber nicht bei der Buchung bekannt, hier liegt ja das Problem.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @vive-la-france sagte:

    @ miwu

    Konfliktpotenzial sehe ich auch, es gibt schon einige Users die prophylaktisch alles nennen was sie für unzumutbar halten.

    Natürlich nennen hier einige User die Sachen, die sie für unzumutbar halten, ist ja ein Forum hier. Sicherlich gibt es auch viele Dinge, die in diesem Zusammenhang ganz offensichtlich unzumutbar sind, wie z.B. Einreisequarantänen.

    Interessant wird es aber dann, wenn man z.B. für die Familie ein AI-Hotel mit Buffets und 8 Restaurants in einem Wasserpark mit Kinderclub gebucht hat und dort dann keine Buffetts sind, der Wasserpark geschlossen ist, von den 8 Restaurant nur 2 geöffnet haben und auch der Kinderclub gesperrt ist. Jeder der Mängel allein wäre kein Kündigungsgrund, da würde man irgendwann ein paar Prozente zurück bekommen wenn man dranbleibt. Aber in Kombination reduziert sich dann der Familien-Badeurlaub auf einen einfachen Urlaub, den man auch in irgendeinem Accor-Hotel in Deutschland hätte machen können. Hinzu kommt, dass die RVs dann sicher auch auf Zeit spielen werden und erstmal gar nicht auf den Storno-Wunsch reagieren und die Urlauber dann in eine ziemlich blöde Situation bringen. Hier wird sich dann erneut die Spreu vom Weizen bei den Reiseveranstaltern trennen...

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @sarahsofia sagte:

    @miwu,
    Andererseits "zwingen" aber doch jetzt auch jede Menge Urlauber ihren RV dazu, ihnen lt. Vertrag ihr Geld zurückzuzahlen - ohne einen Gutschein oder eine Umbuchung in Betracht ziehen zu wollen.

    Nun, ganz so einfach ist es nicht. Die Rechtslage bei Stornierungen durch RV ist ja völlig klar. Wenn die Reise für den RV nicht durchführbar ist, hat er das Geld zu erstatten. Manche RV haben das anständig gelöst, viele nicht. Darüber sind wir aber nun hinweg denke ich, die jeweiligen Veranstalter sind bekannt.

    Interessant ist aber, daß der Kunde lt. den AGB (z.B. bei Schauinsland) bei einer wesentlichen Änderung einer Reiseleistung auch kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann. Und hier wird es spannend, was als solches von den einzelnen Veranstaltern so akzeptiert wird. Hier sehe ich noch viel größeres Konfliktpotential als bei den ohnehin unausweichlichen Erstattungen.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    Was meinst Du mit Risikobestand? Der Begriff ist mir bisher nicht untergekommen.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    In den kommenden Wochen/Monaten wird uns hier sicher die Frage, wann die Erfüllung des Reisevertrages für die Reisegäste noch zumutbar ist, sehr beschäftigen. Ich gehe davon aus, daß die Reiseveranstalter nach Aufhebung der weltweiten Reisewarnung Mite Juni Ihre Gäste zwingen werden, die Reisen anzutreten oder kostenpflichtig zu stornieren. Vertrag ist Vertrag. Gibt es denn schon Meinungen, wann die Reise nicht zumutbar wäre (z.B. Im Falle einer Quarantäne, einer Quarantäne nach Rückkehr oder stark eingeschränktem Hotelservice)?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    miwuM miwu

    @Carsten_Weyhe:

    Guck mal Hier. Die Umbuchung sollte in Deinem Fall kein Problem sein und dem Reisebüro wird das sicher auch lieber sein, als eine Stornierung.

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