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  • flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?
    MKAHM MKAH

    juanito wrote:
    da ja bei den meisten Veträgen die man unterschreibt ein Rücktrittsrecht(10-14 Tage) eingräumt wird.

    Das würde mich aber doch noch interessieren: Bei welchen denn?

    Nur bei Fernabsatzverträgen hat man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
    Sonst nicht!

    Und die "Unterschreibt" man ja nicht
    Bei Verträgen, die man unterschreibt, hat man kein Rücktrittsrecht!

    Und immer schön konzentrieren, fängt schon bei der Überschrift an. lol
          
    @juanito
    Aus der Anzahl deiner Posts schließe ich, das Du dich sehr intensiv mit dem Thema Reise auseinanderzusetzen scheinst.

    Aber es soll auch noch andere Bereiche geben,wo man Veträge unterschreibt.

    Hast du schon mal ein Auto bestellt?
    Hast du schon mal eine Lebensversicherung unterschrieben?
    Ich könnte dir wahrscheinlich noch X weitere Verträge,die hier in meinen Papieren abgeheftet sind nennen, die in ihren AGBs dir als Kunden ein Rücktrittsrecht einräumen.
    Und stell dir mal vor sogar bis zu 14 Tagen.
    Und sogar ohne Angabe von irgendwelchen Gründen.

    OK,einen hab ich noch für Dich.
    Abschluß einer Zusatzgarantie für mein Laptop.
    Wideruf des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen,ohne Angabe von Gründen.
    Formloser Brief an der Versicherer reicht.

    Wahnsinn oder? 😱
    Voraussetzung ist natürlich ein seriöses Unternehmen, die nicht an einem schnellen Euro sondern an Dir als Stammkunden ineressiert sind.
    Auch wenn Sie damit Gefahr laufen, das du doch kein Kunde wirst.

    Ich hätte die Bestellung meines Autos im letzten Jahr sogar noch 4 Wochen nach Unterschrift widerufen können.

    Ach,jetzt hab ich es,du hängst Dich wahrscheinich an der Verwendung des Ausdrucks "Rücktrittsrecht" anstatt "Widerufsrecht" auf,oder?

    Also,evtl. mal weniger Erbsen zählen,mehr locker durch die Hose atmen und dabei einen kräftigen Zug an der handgerollten Havanna nehmen.lol 😘

    Schönen Gruß
    MKAH

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?
    MKAHM MKAH

    Hallo,

    so nach ein paar Verhandlungen konnte ich noch in ein anderes Hotel umbuchen.

    Nochmal zur Sache:
    Natürlich bin ich mir bewußt das der Fehler bei mir lag.
    Ich wollte ja auch nur wissen ob ich wirklich an die Buchung gebunden bin,da ja bei den meisten Veträgen die man unterschreibt ein Rücktrittsrecht(10-14 Tage) eingräumt wird.

    Bei Reisen ist das,das weiß ch jetzt auch,leider nicht so.
    Also hab ich was gelernt und passe das nächste mal besser auf.

    Dank an alle die versucht haben zu helfen.

    Und die anderen können sich weiter über meinen Fehler das Maul zerreisen,kaputt lachen und mir gestohlen bleiben.

    Gruß
    MKAH

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?
    MKAHM MKAH

    Überflüssiges Zitat entfernt!
    @lexilexi
    Tja,
    das Problem ist das das Hotel welches ich eigendlich wollte nicht bei dem Reiseveranstalter geführt wird bei dem ich jetzt gebucht hab. 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?
    MKAHM MKAH

    Hallo,

    ich habe gestern Abend über ein Portal ein Hotel gebucht.
    In der Bestätigungsemail ist mir heute Morgen aufgefallen das ich das falsche Hotel erwischt habe.
    Es sollte das XXYY werden.
    Gebucht habe ich das XXYZ

    Ich habe dies heute Morgen sofort an das Portal gemeldet und als Antwort bekommen,
    das es sich bereits um eine Festbuchung handlen würde und eine kostenlose stornierung nach AGB nicht mehr möglich sei.

    Muß ich das so hinnehmen?

    Gruß
    MKAH

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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