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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MokkiM Mokki

    Hallo,

    ich habe am 7.09.2020 die Mail zur Auszahlungsankündigung bekommen.

    Doch leider ist bis heute kein Geld angekommen!? Dauert dies nun länger, oder ist etwas schief gelaufen? Bankdaten der Sparkasse angegeben, wie damals bei der Reisebuchung.(einzelne Foreneinträge berichten von Geldeingang am nächsten Werktag nach erhalt der Mail)

    Gruß

    ....vielen Dank für Ihre Anmeldung zur freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung im Thomas Cook Bundportal. Die STP Solution GmbH ist Dienstleister, der das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstützt und das Thomas Cook Bundportal betreibt.
    Als Dienstleister für dieses Portal können wir Ihnen mitteilen, dass die Auszahlung des von Ihnen zur freiwilligen Ausgleichszahlung angemeldeten Betrags in den nächsten Tagen veranlasst wird. Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung die Differenz zwischen Ihren Zahlungen auf die Reisepreisforderung und etwaigen weiterer Erstattungen, die Sie von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten, beträgt. Weitere Informationen zur freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verfügbar unter https://www.bmjv.de/thomas-cook.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre STP Solution GmbH

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MokkiM Mokki

    Hallo,

    und eine kurze Info.

    Bei meinem Fall ( Verfahrensportal, Bund) hat sich der Staus geändert.

    Jetzt ist das Feld grün und es steht: Prüfung erfolgreich abgeschlossen, wurde akzeptiert am 02.09.2020

    Ich geh mal davon aus, dass mein Fall "erledigt" ist. Eine Mail oder Geld habe ich bis jetzt noch nicht erhalten....

    Gruß

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    MokkiM Mokki

    Hallo,

    bitte wieder sachliche Infos hier einstellen und nicht unendliche Diskusionen.

    Der Post mit dem Prüfen der Unterlagen auf dem Verfahrensportal vom Bund hat mich skeptisch gemacht!

    Auch ich sehe nach der Anmeldung nur den Stand, Status usw..
    Zusätzlich kann ich Stammdaten bearbeiten und Anmeldedaten herunterladen.

    Stammdaten stimmen, bei den Anmeldedaten ist nur das Anmeldeformular mit allen Einzelheiten aber ohne Unterschriften hinterlegt!
    Ich bin mir 100% sicher das unterschrieben Formular als PDF-Scan hochgeladen zu haben. Auch sind die Nachweise (Zahlungsbelege usw.) nicht zu finden, welche ebenso hochgeladen wurden und im Anmeldeformular "aufgeführt" sind!

    Ist das so I.O?

    Leider finde ich auch keinen Button wo man mehr Infos sehen oder Doku hochlalden kann!

    Kurz Info wäre super.

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  • Insolvenz Thomas Cook
    MokkiM Mokki

    @sonnestrand75 sagte:

    Jeder kann die Flüge stornieren, jederzeit. Was nicht erstattbar ist, ist der Flugpreis selbst. Die Gebühren kriegt man immer zurück, bei jedem Tarif.

    Hallo, das ist so nicht richtig! Auch ich habe mehrmals von der Mitarbeiterin gehört das mein Flug trotz Probleme von TC oder Neckermann durchgeführt wird! Dieser kann nicht Storniert werden!?

    laut der i-Seite von Ryanair:

    Kann ich meinen Ryanair-Flug stornieren?
    Sobald ein Ryanair-Flug als durchführbar gilt und keine Verspätung von mehr als 2 Stunden hat, ist es nicht möglich, eine Erstattung zu erhalten. Alle Ryanair-Flüge sind änderbar, können aber nicht annulliert werden. Flugdaten/-zeiten/-strecken können bis zu 2,5 Stunden vor Abflugzeit über „Meine Buchungen“ geändert werden, sofern Sie nicht bereits eingecheckt haben. Ist dies der Fall, nutzen Sie bitte unserem Live-Chat. (Namensänderungen können bis zu 2 Stunden vor dem Abflug vorgenommen werden). Sie müssen uns nicht benachrichtigen, wenn Sie Ihren Flug nicht antreten können. Wenn Sie Ihren Hinflug nicht wahrnehmen können, können Sie dennoch Ihren Rückflug nutzen.

    Erstattung der staatlichen Steuern
    Wenn Sie den von Ihnen gebuchten Flug nicht wahrnehmen, sind der Flugpreis, die Abgaben und die Gebühren nicht erstattungsfähig. Sie können jedoch innerhalb eines Monats nach dem Datum der Reise die Erstattung der bezahlten staatlichen Steuern beantragen, indem Sie auf folgenden Link klicken

    Gebühren
    Für die Erstattung von staatlichen Steuern fällt eine Verwaltungsgebühr von 20 € /17an.
    Es erfolgt keine Erstattung, wenn der zu erstattende Betrag geringer ist als die anwendbare Verwaltungsgebühr.

    Reiseveranstalter
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