@benha sagte:
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Reise geplant nach Hurghada am 02.07. mit Vtours. Eine Anzahlung habe ich bereits gezahlt. Ich habe jetzt eine Aufforderung zur Restzahlung bekommen, obwohl es ja überhaupt nicht absehbar ist zu reisen. Nach den neusten Informationen vom auswärtigem Amt bleibt die Reisewarnung für Ägypten auch bestehen oder?
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Aufforderung zur Restzahlung erstmal ignorieren?
Ich möchte auch nicht Fliegen und am liebsten kostenfrei stornieren.
Gruß
Ben
§321 BGB Unsicherheitseinrede.....so hatte es mir meine Anwältin zum Thema Restzahlung geraten. Auf Google gibt es Vorlagen wie man so ein Schreiben aufsetzt.

