Durch die Einlösung eines Schecks bestätigt man sein Einverständnis, damit den Fall geregelt zu haben. Egal, ob der Scheck mit oder ohne Bemerkungen geschickt wurde.
So wurde in den letzten Jahren bei weiteren Gerichtsverhandlungen in Deutschland entschieden.
Auch nützt kein Schreiben an den Veranstalter, dass die Einlösung als "Teilzahlung" gewertet wird.
Man löst entweder den Scheck ein oder schickt ihn mit weiteren Forderungen zurück oder man verhandelt weiter und löst ihn nicht ein.
Bei einer Rücksendung des Schecks kann es aber natürlich passieren, dass der Veranstalter dann gar nichts mehr schickt und man nur per Gerichtsverfahren weiter kommt...
Gruß
Peter