Alles was de la Diva über die Beschwerde geschrieben hat ist vollkommen korrekt.
Keine Rolle spielen hingegen die AGB bezüglich der Stornierung beim Veranstalter (?), diese beträfen tatsächlich nur die Zeit vor der Anreise.
Ansprechpartner für die Reklamation wäre die örtliche Reiseleitung des Veranstalters (?) gewesen, nicht die Reze des Platzes. Eine Nachbesserung hätte beispielsweise auch bedeuten können, dass der Vertragspartner eure Unterbringung auf einem anderen Platz aus seinem Portfolio veranlasst - auch hierzu habt ihr ihm keine Möglichkeit gegeben.
Leider entbindet ein so unumsichtiges Vorgehen den Veranstalter (?) von seinen Pflichten, somit ist eine weitere Einrede sicherlich erfolglos.
Die Frage ist letztlich: Gab es einen Veranstalter oder wurde nur zwischen euch und dem Campingplatz vermittelt? Dann hätten ggf. gemachte Fotos von den Mängeln lediglich den Zweck, auf die Zustände aufmerksam zu machen - eine rechtliche Einigung halte ich für gänzlich ausgeschlossen (Gerichtsstand Italien).