Das trifft so nicht zu.
Bei flight-only Buchung ensteht direkte Abrechnung (Vertrag) mit der Airline - hier airberlin - und gelten auch die jeweiligen Stornobedingungen des Tarifs.
Nobby muss also ggf. mit der Airline klären, welche Ansprüche diese an ihn haben könnte, sofern er die Vertragspflicht Zahlung des Tickets nicht termingemäß nachleistet.