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  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    Oberförster150O Oberförster150

    chepri wrote:
    Hallo sina1,

    vermutlich hast du die Frage von Oberförster nicht mehr gefunden. Sachlage ist: Er hat gebucht 12.07., Abflug 23.55Uhr nach Antalya. Ankunft im Hotel 06.00Uhr. Diese Reise hat er nun auch wie gebucht bekommen, keine Flugzeitänderung, nichts was anders wäre als gebucht.
    Wieso sollte es hier irgendeine Erstattung geben, wenn man genau das bekommt, was man wollte (siehe Buchung?)
    Nebenbei gefragt, was wurde denn eigentlich gebucht? 10Tage oder 11Tage?

    chepri

    Gebucht haben wir 11 Tage(Übernachtungen!). Allerdings haben wir durch die besch.... Flugzeit effektiv nur 10 Tage(Übernachtungen) zur Verfügung. Und ich glaube nicht, daß der Flug in der Nacht als eine Übernachtung angesehen wird. Und im Übrigen hatte ich schon länger im Vorfeld mal bei Tjaereborg angefragt, wie es aussieht mit einem Flug zu einer anderen Tageszeit. Da wurde mir gesagt, daß es an diesem Tag von Tjaereborg nur diesen einen Flug ab Schönefeld gibt. Als dann die Reiseunterlagen kamen, habe ich nochmal angerufen, und da waren sogar deutschlandweit alle Flüge an diesem Tag nach Antalya ausgebucht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    Oberförster150O Oberförster150

    Na das ist doch mal ne Antwort mit Hand und Fuß. Auch wenn sie nicht so ist wie ich es mir erhofft hatte. :?
    Aber ich werde mal in ein althergebrachtes Reisebüro gehen und mich noch mal erkundigen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    Oberförster150O Oberförster150

    He Leute, ihr diskutiert hier an meiner Frage völlig vorbei!

    Hab ich nun einen Anspruch auf eine Ermäßigung des Reisepreises, weil wir statt am 12.7. erst am 13.7. im Hotel ankommen und damit praktisch und unwiderlegbar eine Übernachtung weniger haben als gebucht????

    Ich dachte, ich bin hier von Profis umgeben? 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    Oberförster150O Oberförster150

    Dann käme ich ja trotzdem am selben Tag an. Wir kommen aber erst am nächsten Tag im Hotel an.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    Oberförster150O Oberförster150

    holzwurm wrote:
    ...da das Zimmer ja ab 6 Uhr nutzbar ist...

    denkt
    holzwurm

    Allerdings eben erst am 2. Tag! Wir fliegen ja am 12. 7. und haben ja die Nacht vom 12. zum 13. eigentlich schon eine Übernachtung gebucht! Und da wir diese Übernachtung nicht nutzen können, hatte ich diesen Gedankengang.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    Oberförster150O Oberförster150

    holzwurm wrote:

    Ovico wrote:
    Hallo, ich habe da mal eine Frage bzw. ein Problem.
    Wir haben über die TUI eine Reise nach Ägypten gebucht....vom 01.06 bis 15.06.
    Heute lag im Briefkasten eine Flugzeitänderung.....ursprünglich sollten wir am 01.06 um 2.00 Uhr ab Köln fliegen.
    Doch nun wurde der Flug auf den 01.06 um 14:00 Uhr verschoben. 😱
    Jetzt die eigentliche Frage, in wie weit müssen wir das akzeptieren?
    Eine umbuchung des Fluges ging laut Reisebüro nicht.....wie schaut es rechtlich mit einer Preisminderung aus.....uns geht ja ein ganzer Tag verloren..... 😞
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.....Danke

    Was willst Du denn ändern?

    Du hast pauschal gebucht und bei jeder Pauschalreise ist es nun mal so, daß

    1. die Flugzeiten unverbindlich sind
    2. die durchführende Airline unverbindlich ist
    3. der Anreise- sowie der Rückreisetag kein Urlaubstag sind.

    Mit all diesen Punkten hast Du Dich mit Deiner Unterschrift unter den Pauschalreisevertrag einverstanden erklärt.

    Wieso soll da noch ne Preisminderung gemacht werden?

    denkt sich
    holzwurm

    Zu 1. --> Ist klar, daß bei der Buchung die Zeiten nicht garantiert werden können, das passiert erst mit der offiziellen Reisebestätigung.
    Zu 2. --> Ist auch klar.

    Zu 3. --> Ist mir nichtklar!
    Bei uns ist der Fall so, daß wir(2 Erw. + 2 Kinder) am 12.7. nach Antalya fliegen. Und am 23. 7. wieder heim. Wir fliegen ab Berlin-Schönefeld. Bei der Buchung(über Tjaereborg) habe ich die Flugzeit des Hinfluges (23.55 Uhr!!!) nur am Rande wahrgenommen, weil siehe Punkt 1. Damals (Dezember 07) habe ich schon mal im Reisecenter bei Tjaereborg angerufen, und versucht einen anderen Flug zu bekommen. Da wurde ich vertröstet, mit dem Hinweis auf die Vorläufigkeit der Angaben. Als dann aber vor 2 Wochen die Unterlagen kamen, habe ich schon geschluckt, weil die Flugzeit unverändert sch... ist. Ein weiteres Telefonat mit Holidaycheck, Tjaereborg und sogar dem Serviceschalter in Schönefeld brachten nichts. Angeblich wären alle Flüge ausgebucht.
    Jetzt aber meine eigentliche Frage: Wenn ich schon keine Urlaubstage sondern Übernachtungen buche, haben wir ja eine Übern. weniger als gebucht, oder etwa nicht? Wir kommen ja erst am 13.7. früh gegen 6.00 Uhr im Hotel an. Und da ist der erste Tag ja schon vorbei, und damit auch logischerweise die Übernachtung nicht erfolgt.
    Hätten wir unter diesen Voraussetzungen vielleicht Anspruch auf Minderung des Reisepreises?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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