Sicherlich kommt man da irgendwie weg (der erste freie Charter nach Köln geht am 21.8., Düsseldorf 18.8.). Darüber hinaus mit 1-2mal Umsteigen und min 10 Stunden Unterwegs gibt es Linienflüge zu einem abartig hohen Preis. Ich fliege jedoch nach Bulgarien, um meinem Vater mit dem Kleinen in der letzten Woche zu helfen und auch auf dem Rückflug.
OlNikFed
Beiträge
-
Pauschalreise - Namensänderung nur Rückflug -
Pauschalreise - Namensänderung nur RückflugDer Veranstalter sagt der Flug wäre Teil einer bereits angetretenen Pauschalreise und damit nicht mehr änderbar. Wenn eine Person den Flug dann nicht antritt, dann ist das eben so. Stornieren und neu buchen geht also auch nicht.
Mein Vater versucht nun vor Ort, beim Chef der Reiseleiter noch ggf an Kontingente zu kommen. Die Airline Bulgarian Air Charter arbeitet nur mit Veranstalter zusammen. Dies sind keine Linienflüge und sie sind an die Angeben der Veranstalter gebunden, wurde mir im Reisebüro gesagt.
-
Pauschalreise - Namensänderung nur RückflugLexilexi, Du hast ja Recht. Aber rein praktisch bringt es jetzt herlich wenig, beim Reisebüro Druck zu machen. Im nachhinein wäre natücih zu überlegen, ob nicht Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Aber das bringt mich ja im Moment nicht auf den Flug.
-
Pauschalreise - Namensänderung nur RückflugDie Auskunft von Reisebüro habe ich sogar per E-Mail.
Im Moment ist mein vorrangiges Ziel auf diesen Flug am 16.8. zu kommen; wie gesagt, dieser ist offiziell ausgebucht, aber der Platz von meiner Mutter wird ja frei.
Die Schuldfrage ist zweitrangig.
-
Pauschalreise - Namensänderung nur RückflugGenau, das Reisebüro hat mit Schauinsland telefoniert und Schauinsland hat an die Reiseleitung vor Ort verwiesen. Leider kann das Reisebüro jedoch nicht mehr sagen, mit wem es konkret gesprochen hat. Gegen das Reisebüro selbst vorgehen kommt jedoch für mich (noch) nicht in Frage, weil ich zunächst davon ausgehe, dass der Fehler bei Schauinsland liegt und ich bei diesem Reisebüro schon seit Jahren buche und ein gutes Verhältnis habe.
Das Reisebüro hat nunmehr alle Reiseveranstalter nochmal gecheckt, ob es noch einen Platz auf dem Rückflug gibt. Leider vergeblich. Komplett ausgebucht.
-
Pauschalreise - Namensänderung nur RückflugHallo zusammen,
es gibt diverse Beiträge zum Theme Namensänderung vor Reiseantritt, aber zu meinem Thema habe ich nicht gefunden:
- Pauschalreise über Schauinsland nach Bulgarien für Großeltern mit Enkel bereits angetreten (Fluggesellschaft Bulgarian Air Charter, lässt sich nur über Veranstalter buchen);
- aufgrund eines Todesfalls in der Familien muss die Oma vorzeitig abreisen (Linienflug unabhängig von der Pauschalreise), so dass Opa und Enkel im Moment alleine vor Ort sind;
- Anfrage vom Reisebüro bei Schauinsland, ob nur der Rückflug auf einen anderen Namen (Mutter des Kindes) umgeschrieben werden kann wurde telefonisch bejaht, dies könne jedoch nur von der Reiseleitung vor Ort gemacht werden;
- Reiseleitung vor Ort sagt kein Problem, können wir jederzeit machen;
- daraufhin separat Hinflug nach Burgas (Linienflug) gebucht und bezahlt
- Reiseleitung sagt nun nur einige Tage später, sie könne den Rückflug doch nicht umschreiben, dies könne nur Schauinsland selbst tun;
- Schauinsland sagt jetzt, dass eine Umschreibung nicht möglich ist;
- der betreffende Flug ist ansonsten komplett ausgebucht, aber dieser eine Platz von der Oma wird ja nicht in Anspruch genommen;
- Burgas wird von Köln/Düsseldorf von Linienflügen nicht angeflogen, bzw. nur sehr umständlich mit 2-3x Umsteigen ab 600 EUR One-Way, also keine echte Alternative.
Abgesehen von der rechtlichen Frage, was gegen eine Namensänderung sprechen würde stört mich am meisten, dass ich aufgrund zweier Aussagen von Schauinsland und Reiseleitung den Hinflug gebucht und darauf vertraut habe, dass ich mit meiner Familie den Rückflug gemeinsam antreten kann. Subjektiv betrachtet kann es doch nicht sein, dass trotz eines freien Platzes in der Maschine ich nicht mitfliegen kann und auch nicht weiß, wie ich aus Burgas wieder herauskomme. Bin im Moment wirklich ratlos. Vielleicht hat jemand ja einen Rat oder eine Idee.
Danke und VG
Julia -
Änderung der Katalogbeschreibung ZimmerDas ist kein Problem, Beschwerde vor Ort bei Reiseleitung mit entsprechender Bestätigung sowie mehrmals schriftlich darauf hingeweisen, dass die Änderung nicht akzeptiert wird. Wie gesagt, die "formalen" Aspekte sind hier nicht das Thema. Es geht vielmehr - wie Du schon sagtest - um Mangel und Unannehmlichkeit.
Die Option "Umbuchung zum Tagespreis" war eigentlich keine richtige , weil zu dem Zeitpunkt vieles schon komplett ausgebucht war. Zudem wurden ums wurden "Alternativen" angeboten, welche 50% teurer waren.
-
Änderung der Katalogbeschreibung ZimmerJa, so sehe ich es auch. Danke Dir.
-
Änderung der Katalogbeschreibung ZimmerDanke für Deine Hilfe. Deine Ansicht habe ich verstanden. "Separat" ist für mich persönlich mehr als nur eine Galerie. Und ja, ich persönlich bin der Meinung, dass eine Innentreppe deklariert werden muss, zumal er eben zwei unterschiedliche Typen in diesem Hotel gibt - mit und ohne. Aber Meinungen sind ja bekanntlich verschieden.
-
Änderung der Katalogbeschreibung ZimmerDas stimmt, die Sache ist alles andere als akut. Deinen Vortrag muss Du auch nicht erweitern. Wenn ich ein Auto kaufe, dann wird auch immer angegeben, ob es sich um eine Limousine oder ein Cabrio handelt. Alles andere wäre Verschleierung von Tatsachen. Und wenn ich dann die Limousine gekauft habe und mir ein Cabrio geliefert wird nur mit einer Entschuldigung hinterher, dann ist dies für mich eindeutig ein Mangel. Aber wie gesagt, der Fehler war TUI auch bewußt. TUI hat die Änderung selbst angezeigt, also kann man spätestens daraus schlussfolgern, dass ursprünglich keine Treppe gemeint war. Das habe ich oben mehrmals dargestellt. Was ich irgendwo rauslese oder rauslesen soll oder nicht soll (hört sich für mich irgendwie nach einem Test an) ist hier nicht von Bedeutung.
Trotzdem danke.
vonschmeling:
Das Zitat meines Beitrags ist entbehrlich, in den Brunnen gefallen im Sinne von nach dem Geschehen und ohne akutes Potenzial zur Verbesserung.Nochmal die Frage: Wo ist von einer Unterbringung auf einer Ebene und Ausschluss einer Treppe die Rede?
Ich sehe soweit keine Veranlassung meinen Vortrag zu erweitern. -
Änderung der Katalogbeschreibung ZimmerVielen Dank erst einmal für Deine Antwort.
Nur eine Unannehmlichkeit, wenn eine echte Gefahrensituation für ein Kleinkind geschaffen wird? Und nein, die Maisonette ist so gestaltet, dass beide Zimmer eben keine Privatsphäre bieten, weil das obere Schlafzimmer auf einer offenen Galerie liegt. Ich kenne genug Katalogbeschreibungen und ein Duplex wird normalerweise auch als solches bezeichnet. Mir geht es als erstes um die Treppe und nicht um die fehlende Tür.
"Katalogfehler" weil sich die TUI in ihrer Korrespondenz ausdrücklich auf einen Katalogfehler beruft, dies jedoch von ihren AGB (s.o.) abgedeckt sieht. Da muss ich nichts besonderes herauslesen. Die TUI hat ja zugegeben, dass ein Fehler in der Beschreibung unterlaufen ist, also hat Sie das Ganze wohl auch nicht als unwesentliche eingeordnet. Andernfalls hätte sie die Änderungsmitteilung ja auch nicht verschickt.
Was für einen Gesprächspartner meinst Du? Wir haben zig verschiedene Briefe/Mails von der TUI, die stets von einem anderen Mitarbeiter unterschrieben wurden.
In den Brunnen gefallen? M.E. nein, wir haben alle Fristen eingehalten, die Sache ist nicht verjährt.
vonschmeling:
Stichwort Auslegungsspielraum:
Als "separat" können auch Zimmer bezeichnet werden, die nicht mittels einer Tür voneinander getrennt sind. Speziell hier die Maisonettevariante, die eine entsprechende Privatsphäre auch ohne Tür gewährleistet.
Mangel? Aus meiner (unmaßgeblichen Sicht!): Fehlanzeige. Es handelt sich wohl eher um eine Unannehmlichkeit.Woraus liest du die spezifische Eigenschaft "ohne Treppe" in der Katalogbeschreibung?
Womit sollte ein "Katalogfehler" begründet sein?
War das nicht vielmehr eine wenig eloquente Ausflucht seitens eures speziellen Gesprächspartners?
Wieso sollte sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen, und worin besteht nach deiner Auffassung überhaupt sein Irrtum?
Sofern der RV tatsächlich schriftlich mitteilt im Irrtum gewesen zu sein und die spezifischen Eigenschaften über die hier kolportierte Beschreibung hinaus hervorgehoben wurde (beispielsweise "2 Schlafzimmer mit Trennungstür auf einer Ebene"), ist eine Minderung von 10% des Reisepreises angemessen und sollte vorsorglich verlangt werden. -
Änderung der Katalogbeschreibung Zimmerfraenni:
Tipp:
Paloma Grida Resort & Spa
TUI
Kataloginfo:
Family Room Connection (FZX1), mit Verbindungstür, ca. 50 m²,
Duplex Family Room (FZX2), Maisonette, ca. 50 m²,

Guter Versuch, aber nein, Paloma Grida haben wir ohne TUI gemacht:
Calista, TUI: Es geht um die Beschreibung von Sommer 2013 (da hatte TUI das Hotel meine ich das erste Mal im Programm). Seitdem wird fleißig und ergebnislos kommuniziert. Habe mir die Seiten aus dem Originalkatalog extra aufgehoben als Nachweis (Beschreibung s.o.). Da war noch kein Duplex drin, weder in der Beschreibung noch im Preisteil. Wir haben uns damals extra für TUI entschieden, weil wir die Duplex-Zimmer bereits kannten (in 2012 mit Thomas Cook) und somit eine Alternative gesucht haben. Wir haben natürlich auch vor Ort versucht, das Ganze zu klären, aber das Hotel selbst wollte eine vierstellige Zuzahlung und die Reiseleitung hat nur die Beschwerde aufgenommen, aber nichts weiter unternommen.
-
Änderung der Katalogbeschreibung ZimmerHallo zusammen,
wir haben - kurz gefasst - das folgende Problem:
- Buchung Pauschalreise Belek bei einem renomierten deutschen RV vier Monate for Abflug; Buchungsbestätigung vom RV; Anzahlung erfolgt
- gemäß Katalogbeschreibung Familienzimmer Typ 1 (1 Schlafzimmer, separates Wohn-/Schlafzimmer, Balkon, usw.)- 1,5 Monate vor Abreise erfolgt Mitteilung, dass das Familienzimmer Typ 1 aus einem Wohnzimmer in der 1. Etage und Schlafzimmer in der 2. Etage ohne eine Tür dazwischen besteht (angeblich Katalogfehler). RV bietet gebührenfreie Änderung zum tagesaktuellen Preis innerhalb von 7 Tagen an (zu diesem Zeitpunkt ist da Angebot nur eingeschränkt verfügbar und manche Frühbucherrabatte nicht mehr verfügbar).
- nach umfangreicher Korrespondenz zwischen RV, Reisebüro und uns hat der RV sich immer noch nicht dazu geäußert, auf welcher rechtlichen Grundlage er einen wirksamen und gültigen Reisevertrag ändern möchte.
- Gemäß AGB des RV gilt Folgendes: "Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigefährt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leeistungen mit Mängeln gehaftet sind".
- RV teil ferner mit, dass er den ursprünglich beschriebenen Zimmertyp gar nicht anbieten kann. Dabei wissen wir (aufgrund eines früheren Aufenthalt im gleichen Hotel), dass es sowohl Familienzimmer mit Treppe, als auch welche ohne Treppe gibt. Wir haben gemäß Katalogbeschreibung explizit eins ohne Treppe gebucht (dachten wir zumindest). Der RV kann den Vertrag folglich immer noch wie vereinbart erfüllen, will es aber aus welchen Gründen auch immer nicht.
- Ein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB wurde vom RV nicht geltend gemacht.
- Endergebnis: Der RV entschuldigt sich, bietet aber sonst gar keine Abhilfe an.
Abgesehen von der Tatsache, dass mE eine Leistungsänderung überhaupt nicht begründet werden kann: Handelt es sich bei einem Duplex-Zimmer mit Treppe und ohne Tür (insbesondere bei Reise mit Kleinkind), um einen wesentlichen Mangel, den man reklamieren und Ersatz verlangen könnte? In welcher Höhe? Vom Gefühl hätte ich an ca 10% gedacht.Was meint Ihr?
Vielen Dank für eine ehrliche Meinung und VG
Julia