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  • Flugrechte Pauschalreisender gestärkt
    ormin01O ormin01

    Vorab: vielen Dank für die Infos.
    Zwecks vertaner Urlaubszeit - da hat GTI ja sofort reagiert.
    Auch zwecks Erstattung der Rückreisekosten (auch wenn es nicht der Fahrpreis für den ICE war).
     
    Uns ärgert halt die lapidare Begründung von GTI für die Flugverlegung, auch dass eigentlich keine Entschuldigung von der Reisegesellschaft kam, geschweige denn, irgendeine Betreuung während der Rückreise.
     
    Zwecks EU-Recht und Sky: da sind wir uns halt auch unsicher.
    Wir haben einen Anwalt angeschrieben, allerdings nur angefragt, inwieweit GTI uns rechtens entschädigt hat. Er hat sich u.a. auf die Fluggastrechteverordnung bezogen und meinte, er würde uns vertreten. Die AW war uns allerdings zu allgemein.
    Klar, warum soll er kostenlos ggf. wertvolle Tipps geben.
    Wir haben auch eine Rechtsschutzversicherung, wollen es aber eigentlich nicht auf die Spitze treiben.
     
    Wir sind vorerst bei GTI in Einspruch gg. die Entschädigung gegangen, eine AW steht noch aus.
     
    Wie schon erwähnt, wir wollen GTI nicht sinnlos schröpfen, allerdings auch nicht verzichten, wenn uns ggf. eine weitere Entschädigung zusteht.
    Letzendlich käme dies ja auch anderen Urlaubern zu Gute, die auch so "nette" Erfahrungen machen mussten.
     
    Nochmals Danke für alle AW.
    Ich melde mich, wenn ich was Neues erfahre.
    Bis dahin ... LG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugrechte Pauschalreisender gestärkt
    ormin01O ormin01

    Tschuldigung, wenn ich Fragen stelle, die eventuell schon diskutiert wurden.
    Aber ich bin mit meinem Latein am Ende ...

    Sachverhalt:

    • Pauschalreise Türkei über GTI (14 Tage, 2 Personen)
    • alles soweit i.O., bis auf die Rückreise am 11.06.2010
    • Gebucht: SHY 513 Antalya – Leipzig 15.30 - 18.05 Uhr
    • erfolgter Rückflug: SHY 561 Antalya – Dresden 05.10 - 09.30 Uhr
      mit Zwischenlandung in Rostock
    • über die Annullierung des Fluges wurde wir "informiert" durch einen Aushang
      an der Rückreiseinfo am 10.06.2010 ab 15.00 Uhr
    • von der Zwischenlandung in Rostock erfuhren wir erst am Flughafen
    • Transfer von Dresden nach Leipzig wurde nicht angeboten

    Beschwerdebrief an GTI:

    • keine Info über Annullierung
    • kein Transfer zum eigentlichen Zielflughafen
    • keinerlei Nachtruhe, da 1.20 Uhr Ortszeit Abholung am Hotel
    • Beschwerde, da Abreise am Vortag vorbereitet worden musste
    • Einforderung der zusätzlichen Kosten für die Heimfahrt

    AW von GTI:

    • günstige Preise für Pauschalreisen kann GTI nur bieten, durch u.a.
      Zusammenlegung von Flügen
    • wir waren die Einzigsten, die nach Lpz. mussten, daher kein Bus o.ä.
    • Kosten wurden in Höhe von 24,30 €/Pers. (ICE kostet 30,00 €/Pers.
    • 50 % von Tagesreisepreis pro Person, da durch Vorverlegung Urlaub
      am Vortag verloren ging
    • da lediglich Unannehmlichkeit -> keine weitere Ausgleichszahlung

    Unsere Frage:
    Ist das rechtens? Müssen wir die Flugvorverlegung um 10 Std., die daraus resultierende fehlende Nachtflug und die Gesamtreisezeit von über 11 Std. ohne Einspruch akzeptieren?

    Wir wollen GTI nicht schröpfen, wollen uns aber auch nicht mit Almosen abspeisen lassen, wenn wir im Recht sind.
    Die Rückreise hat nicht nur durch den fehlenden Schlaf genervt, sondern halt auch durch den ganzen Ärger, weil einfach keiner für uns da war.

    Sky Airline ist ja nun mal keine EU-Fluggesellschaft. Greift trotzdem die EU-Verordnung?

    Wir wissen einfach nicht, wie weiter.
    Vera.. uns GTI? Und müssen wir uns doch an das Luftfahrtbundesamt wenden??

    Mein Beitrag länger geworden als geplant - sorry.
    Wenn irgendwer uns nen Tipp geben könnte bzw. konkret weiss, was in unserem Fall angebracht ist, wären wir echt dankbar.

    Danke vorab + LG

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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