@vonschmeling
Die zitierte BGH-Entscheidung dürfte deshalb nicht mehr anwendbar sein, weil die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften seitdem geändert worden sind. Einzelleistungen müssen (anders als Pauschalreisen) nicht (mehr) abgesichert werden und sind es daher auch nicht.
Paul Grothe
Beiträge
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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ? -
Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland@neckarschwabe
Falsche Behauptungen werden durch Wiederholung nicht richtiger. Die Nachweispflicht gilt gem. Paragraph 7 Abs. 2 EinreiseVO auch dann und ist gem. Paragraph 13 Nr. 5 bußgeldbewehrt, wenn man nicht mit einem Beförderer einreist. Man sollte gesetzliche Regelungen immer vollständig lesen. -
Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland@neckarschwabe
Die Behauptung, die Nichtvorlage eines Nachweises löse kein Bußgeld aus, ist schlichtweg falsch. Das ergibt sich aus Paragraph 7 Abs. 1,2 , 13 Nr. 5 EinreiseVO. -
Info -Thread: Aktuelle Situation auf MallorcaVöllig richtig
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Info -Thread: Aktuelle Situation auf MallorcaNach Paragraph 7 Abs. 1 der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung sind sog. Bürgertests 48 Std. gültig.
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Reisegutscheine - ausser PremiumgutscheineNachdem ich insgesamt 4 E-Mails geschrieben habe, ist mein Reisegutschein am 10.06.2020 ausgezahlt worden. Reiserückkehr war am 22.03.2020.
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Reisegutscheine - ausser PremiumgutscheineIch habe die gleiche Erfahrung wie Nathalie gemacht. Reiserückkehr am 22.03. Gutschein trotz mehrerer Nachfragen bis heute nicht ausgezahlt. Angeblich in Arbeit. Seit nunmehr 8 Wochen. Natürlich muss man in dieser Zeit Verständnis für gewisse Verzögerungen haben. Aber irgendwann sollte die Überprüfung, ob die Reise tatsächlich stattgefunden hat, abgeschlossen sein.