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  • Gilt hier das EU-Passagierrecht: 2getrennte Flüge, 1E-Ticket, 1Buchung
    pesch30P pesch30

    Hallo,
    ich habe folgende Flüge gebucht:
    FRA-London mit Lufthansa
    London-Los Angeles mit Air New Zealand
    bzw.Rückflug in umgekehrter Reihenfolge.

    Wenn ich die Flüge << Werbung >> gebucht hätte (Fra-Lhr-Lax gleiche Fluggesellschaften, gleiche Abflugzeiten) wäre der Reisepreis um ca.300Euro pro Person höher gewesen.
    Ein Reisebüroinhaber hat mir das nun eingebucht. Ich habe ein E-Ticket erhalten.Die Flüge sind separat aufgeführt.
    Nun habe ich schon so viel unterschiedliches zum Thema Flugverspätung gehört, dass ich nun euren Rat brauche.

    Meine Frage nun:
    Wenn der Flug Fra-Lhr so spät ankommt, dass ich den Weiterflug verpasse, muss dann die Lufthansa in irgendeiner Form aufkommen?
    Die Erklärung des Reisebüros war, dass der Flug in der EU beginnt, es sich um eine europäische Fluggesellschaft handelt, das Gepäck durchgecheckt wurde und Lufthansa weiß, dass es einen Anschlußflug gibt, Lufthansa auch haften müsste.
    Anders sieht es beim Rückflug aus. Dieser beginnt außerhalb der EU und wir von einer nichteuropäischen Fluggesellschaft durchgeführt. Daher haben wir hier eine Übernachtung eingeplant.

    Auf meinem E-Ticket befindet sich beim Zubringerflug bei der Ticketnummer 086-xxxxxxx161 und beim Weiterflug 220-xxxxxxx153. Handelt es sich nun um ein Ticket oder zwei Ticket?

    Vielen Dank für eure Meinungen

    Darf ich kurz an die von Dir akzeptierten Forenregeln erinnern. Darin steht eindeutig, das Werbung (auch verdeckte) hier nicht gestattet ist.
    Also habe ich den Hinweis entsprechend unkenntlich gemacht und bitte darum dieses so zu akzeptieren und zukünftig nicht mehr zu posten.
    Danke

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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