Hallo Martin, danke für deine Meinungsäußerung.
Du bist nicht zufällig mit der "Angeklagten" verwand? Da auch du meinen Beitrag nicht vollständig gelesen hast, muss ich feststellen - noch eine Gemeinsamkeit.
Wenn ich so recht gedenke, der Jargon ist auch wie GTI.... Naja vielleicht sehe ich ja auch Gespenster.
Es ist natürlich richtig, dass die Reiseveranstalter für den ersten und letzten Tag, da es sich um Reisetage handelt, weitestgehende Möglichkeiten haben die Urlauber zu ärgern. Aber nicht alle Veranstalter, lieber Martin, nutzen das aus. Aßerdem gibt es zu Glück gewisse Grenzen. Eine kostenfreie Vertragsannulierung ist generell ausgeschlossen. Für Flugzeitverschiebungen um mehr als 8 Stundenund/oder Ausfall der Nachtruhe , ergibt sich sehr wohl ein Entschädigungsanspruch.
Da kann,lieber M., in den AGB's stehen was will - es gibt da Grundsatzurteile.
Um es mal so zu sagen: GTI kann sich die Entschädigung und weitere Reisen sonstwo hinstecken - Nie wieder GTI!!!!!!!
Zum Glück gibt es ja auch noch jede Menge guter Reiseanbieter, die solche Tricks nicht nötig haben. Ich werde in einem anderen Rubrik darüber sehr gern berichten.
ohne Spruch
Tschüß Peter