Hallo cubame,
das gesamte Schengen-Recht ist auch für die Schweiz gültig.
Im Rahmen dieses Abkommenes haben die Botschaften und Konsulate der Schengen-Staaten neben anderen Aspekten, wie wirtschaftlicher Absicherung im Einladungsland und Krankenversicherung während des Besuchsaufenthalts insbesondere auch die Rückkehrbereitschaft des eingeladenen Kubaners zu prüfen. Daran scheitert es sehr häufig. Der eingeladene Kubaner muss seine Verwurzelung auf Kuba nachweisen, z.B. durch feste Arbeit, Familie und evtl. Kinder auf Kuba. In der Deutschen Botschaft in Havanna werden in jedem Einzelfall entsprechende Interviews mit den Kubanern durchgeführt, wobei instensiv der Zweck der Reise, die Beziehung zum Einladenden und die Argumente für eine Verwurzelung auf Kuba geprüft werden, um sich ein Bild vom potentiellen kubanischen Gast und von der einladenen Person zu machen. So wird es sicherlich auch in der Schweizer Botschaft in Miramar laufen. Bei kleinsten Unstimmigkeiten oder Widersprüchen, die oft auch unbedacht geäußert werden, wird das Visum regelmäßig versagt, auf das ja kein Anspruch besteht.
Ihn als Künstler einzuladen könnte durchaus problematischer sein, denn dann müsste ein spezielles Visum beantragt werden. Es müsste überprüft werden, was er in der Schweiz machen möchte, entspr. schriftliche Unterlagen, z.B. der Tanzschule in der Schweiz wären nachzuweisen und die kubanischen Institutionen müssten damit einverstanden sein und kooperieren. Das kann gut klappen oder auch gar nicht, ist halt immer vom Einzelfall abhängig. Ich hatte schon etliche Fälle von Einladungen aus diversen Gründen in meiner Betreuung und wurde oft überrascht, negativ aber durchaus auch positiv. Ich hatte auch schon Fälle, in denen der Einladende zu 100 % sicher war, dass sein Gast wieder zurückkehrt und er wurde dann bitter enttäuscht. In einem Fall hatte die einladende Person seinen kubanischen Gast zum Flughafen gebracht und im Flughafengebäude während eines Toilettenbesuchs des Einladers setzte sich der Kubaner dann ab und flog mit einem vorher gekauften Ticket nach Spanien um dort **** zu beantragen. Das war für den Einlader mit erheblichen administrativen Problemen verbunden. Er hatte seinem kubanischen Freund während seines Aufenthalts einen seiner Computer im Internetanschluss zur Verfügung gestellt und konnte im nachhinein lückenlos feststellen, dass er lediglich benutzt worden war, um nach Deutschland zu gelangen. Der Kubaner hatte lange geplant, sich abzusetzen. Es war im offenbar auch egal, dass sein Einlader dies auf dem Computer feststellen konnte. Diese Fälle sind zwar sicher nicht die Regel, kommen aber leider immer wieder vor, was natürlich auch die Botschaften wissen und daher intensiv kontrollieren und befragen.
Pipito