@vonschmeling sagte:
Was mit "dem Staat" gemeint sein dürfte ist die Überprüfung der DRSF Regeln, z.B. über den Fonds auch Einzelleistungen absichern zu lassen. Das wurde hier vor 300 Seiten schon thematisiert, es ist der erste Fall in dieser Größenordnung. Man kann erwarten, dass noch nachjustiert wird, vermutlich auch in Sachen "Panik-Storno".
Mit Verlaub: Ich glaube nicht daran, dass unser Staat die DRSF-Regeln anpassen wird. Der Sicherungsfonds kommt aus dem EU-Recht und wurde nur widerwillig eingeführt. So hatte er zuerst eine maximale Deckungssumme von 110 Mio. €, weswegen damals bei der Thomas Cock-Pleite die Bundesrepublik wegen fehlerhafter Umsetzung der EU-Vorgaben direkt auf Schadenersatz verklagt wurde und erst daraufhin den DRSF entsprechend angepaßt hat.
