vtours rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt
Flugzeitenangaben sind für vtours "völlig unverbindlich". Demgemäß fallen die in der Werbung angegebenen Flugzeiten häufig positiv auf. Das scheint die Masche zu sein, denn vielfach weichen die tatsächlichen Flugzeiten dann von den angegebenen erheblich ab.
In meinem Fall gab es vor Ort in der Türkei keine Reisebetreuung. Die Mitteilung über den vorverlegten Rückflug kam erst auf mehrfache telefonische Nachfrage - beim Abendessen, was dann zwecks Kofferpacken sofort abgebrochen werden musste...
vtours hat versucht, mich mit einer lächerlichen Erstattung ruhig zu stellen. Erst die Klage brachte Erfolg: vtours wurde wegen der mehr als zehnstündigen Vorverlegung meines Rückflugs rechtskräftig zur Erstattung des anteiligen Reisepreises und zu Schadenersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall eines anderen Veranstalters den Reisenden sogar die Kosten eines späteren Rückflugs zugesprochen, obwohl es sich um eine Billigreise gehandelt hatte: BGH Urteil vom 17.04.2012 - X ZR 76/11.
Fazit: Bei vtours scheint nur der "Gang vor den Kadi" zu nutzen. Die Vorkorrespondenz war bisweilen ziemlich unverschämt.
Von Reisen mit diesem Veranstalter sollte man die Finger lassen.