@Adegi
Sorry, jetzt muss/möchte ich mal nachhaken.
Ich buche ein ganz bestimmtes Hotel. Ich schließe einen gültigen Vertrag für genau dieses Hotel - warum DAS Hotel ist alleine meine Sache. Ob nun 2 Wochen oder 2 Tage vor Reiseantritt - wenn nun der RV den Vertrag einseitig bricht muss ich KEIN Ersatzhotel akzeptieren. Ganz egal ob gleich nebenan, teurer oder weiß der Kuckuck. Du behauptest er muss aber - wegen der Schadensminderungspflicht.
Wenn ich als Urlauber in spe 2 Tage oder 2 Wochen vor Reiseantritt den Vertrag breche, will der RV von mir Stornokosten haben nach festen Tabellen. Kein RV musste je nachweisen ob er in dem Fall die Reise neu verkauft hat oder als LM verkauft hat oder das gebuchte Zimmer dann leer stand. Der RV kommt nicht nur einer von dir behaupteten Schadensminderungspflicht nicht nach - schlimmer noch: selbst wenn er den Schaden durch Neuverkauf der Reise minimiert oder sogar egalisiert hat, gibt er dieses NIEMALS an dem Kunden weiter. Er muss es noch nicht mal nachweisen.
Wieso also bitte muss der Kunde diese behauptete "Schadensminderungspflicht" bedienen? Ich habe als Kunde einen Vertrag, wenn ich zahle habe ich meinen Part erfüllt. Wenn der RV seinen Part bricht kann doch im Rahmen der Gleichbehandlung nicht vom Kunden verlangt werden einen Schadensersatz (über die Storno / Erstattung hinaus) einzeln nachzuweisen und dabei noch auf die Schadensminderungspflicht zu achten. Kein Richter wird so urteilen. Nicht mal ein sog. Wald- und Wiesenrichter beim AG.
Auch wenn ich oft skeptisch bin wegen der hier erteilten Ratschläge, aber in so einem Fall macht es sich die Reisebranche selbst schwer. Durch die hohen pauschalen Stornogebühren ohne Beweispflicht des entstandenen Schadens und ohne jede Rücksicht auf eine Schadensminderungspflicht kann sie im Umkehrschluss nicht genau das Gegenteil vom Kunden verlangen.
Wer weiß - vielleicht habe ich mein Hotel bewußt gewählt weil nur dort eine ganz bestimmte ,wunderschöne Blümchentapete hängt. Wenn ich diese nun durch Verschulden des RV nicht zu sehen bekommen erleide ich schwere psychische Schäden die eine kostenaufwendige Behandlung beim Psychater und Psychoanalytiker bedürfen. Wenn ich diesen Schaden dann nachweisen kann und der liegt über den von Gabriele behaupteten 50 % - ist es da nicht denkbar, dass es dann sogar noch teurer wird. ( o.k. ganz böse konstruiert, aber mir fällt mitten in der Nacht nichts geniales mehr ein. )
Im Kern geht es hier wirklich nur darum ob bei einem Vertrag die eine Seite KEINE Schadensminderungspflicht hat und KEINE Verpflichtung hat über die Erstattung bei Storno hinaus zu zahlen - wenn die andere Seite dagegen pauschale nicht belegbare Stornokosten zahlen muss und jede Kröte schlucken muss, weil z.B. ein Ersatz angeboten wurde der im gleichen Ort war und vielleicht sogar teurer. Ich soll also deiner Ansicht nach als Kunde so viel schlechter gestellt sein wie mein Vertragspartner der RV ? Wenn ich aber nunmal in dem Hotel einen süßen Kellner wiedertreffen wollte ( spätere Heirat nicht ausgeschlossen ) oder mich mit Leuten treffen wollte die ich Jahrelang nicht sehen konnte ? Meine Gründe die mich bewogen haben genau ein bestimmtes Hotel auszusuchen sind hier nun mal wirklich Nebensache.
Wer einen Vertrag bricht muss in Deutschland damit leben dass hier beide Seiten gleichgestellt sind. Auch wenn der eine dann eine Armada an Anwälten auffährt und der andere den netten Onkel den er von seiner Rechtschutz zuteilt bekommen hat oder den Lieschen Müller empfohlen hat. Ein Urteil kann hier doch wirklich nur lauten - gleiches Recht für alle. Entweder beide pauschalierte Kosten bei Vertragsbruch oder beide haben eine Schadensminderungspflicht und Schadensnachweispflicht. Das könnte aber die heißgeliebten AGB kippen und daher enden hier die meisten Verfahren wohl eher im Vergleich. Daher gibt es kaum Urteile, denn die wollen die RV ganz sicher nicht.
Meine Freundin hat übrigens zur Zeit so einen Fall. 9 Tage vor Abflug. Sie ist gerade beim aktiven Schriftwechsel-Pingpong beim Amtsgericht. - 1. Vergleichsvorschlag kam schon zur Vermeidung des Verhandlungstermins am 09.09. Nebenbei: wenn die noch mal nachbessern nimmt die das an. Kann ich aber verstehen.
Gruß Anke