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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    Danke Dir 👍

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @olicheck

    Also liege ich mit meiner Beispielrechnung richtig?

    Mit der normalen Stornogebühr (jetzt 40%) würde ich nicht gut fahren.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @olicheck sagte:

    Sprichst Du zufällig von V-Tours, der seinen Kunden eine Stornierung bis Ende Juni ermöglicht,
    gegen eine Stornierungsgebühr von nur 50€?

    50€

    Genau

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    Hallo zusammen, wie versteht ihr diesen Vorschlag von meinem RV?

    "Sollten Sie die gebuchte Pauschalreise nicht antreten wollen, können wir Ihnen kulanterweise eine Stornierung gegen eine reduzierte Stornogebühr in Höhe von 50 Euro pro Person anbieten. Bereits geleistete Zahlungen werden mit der Stornierungsgebühr verrechnet. Sollte eine Überzahlung vorliegen, erhalten Sie innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen eine entsprechende Rückzahlung."

    Also Beispiel: Wir haben 350€ angezahlt und sind 4 Personen, also 350€ - 200€ = 150€ Rückerstattung?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @pxl sagte:

    Hallo zusammen, wie viele andere muss auch ich Anfang Mai eine Restzahlung vornehmen für eine Reise im Juni, wo absehbar ist, dass die Reise sowieso nicht stattfinden wird.

    Ich werde meine restzahlung nicht vornehmen und mich auf den Paragraphen 321 BGB (Unsicherheitseinrede) berufen.

    Was haltet ihr davon?

    Hat keiner eine Meinung zu?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    Hallo zusammen, wie viele andere muss auch ich Anfang Mai eine Restzahlung vornehmen für eine Reise im Juni, wo absehbar ist, dass die Reise sowieso nicht stattfinden wird.

    Ich werde meine restzahlung nicht vornehmen und mich auf den Paragraphen 321 BGB (Unsicherheitseinrede) berufen.

    Was haltet ihr davon?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    @deefens

    XXX Unnötiges Zitat entferntXX

    Hallo, mir geht es genau so. Ich werde meine Restzahlung im Mai einfach nicht leisten. Mir egal, ob ich Vertragsbruch begehe oder nicht. Die RV lassen die anderen Kunden auch im Regen stehen, die auf Ihre Rückzahlung bis heute noch warten. Ich warte einfach bis zum Abreisedatum im Juni ab, bis der RV mir stornieren muss. Wie das mit der Anzahlung aussieht, muss man später sehen, ob die ein Gutschein ausstellen oder das irgendwann auszahlen lassen, wenn überhaupt.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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    Hallo zusammen, meine Restzahlung muss ich Anfang Mai tätigen. Die Reise findet Anfang Juni statt. Ich nehme an, dass auch in diesem Zeitraum verreisen unmöglich wird.

    Meine Überlegung ist, dass ich die Restzahlung bis zum Abreisedatum einfach nicht leiste und bis dahin mit einer Mahnung vom RV rechnen muss.

    Falls meine Annahme sich als richtig herausstellt, dass alle Juni Reisen auch abgesagt sind , muss mir der RV die Reise stornieren und kann auch somit keine Restzahlung von mir verlangen, da die Leistung nicht erbracht werden kann oder???

    Dann könnte ich auch damit leben, dass nur die Anzahlung als Gutschein ausgestellt wird und nicht der Gesamtbetrag.

    Allgemeine Fragen
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