Hallo Rainer,
ich hab dir ja schon im andren Forum ausführlich die Möglichkeiten geschildert. Hier noch folgende Ergänzung:
In etwa der Hälfte ähnlich gelegener Fälle wurde der Veranstalter zur Haftung verurteilt. Allerdings innerhalb der positiven Urteile für den Konsumenten gab es auch etliche OHNE Zuerkenntnis eines Schmerzensgeldes.
Also nicht zu viel erwarten und sich dann eher mehr freuen, wenn die Sache doch noch anders ausgehen sollte.
Gruß
Peter