Hallo in die Runde!
Wichtig ist das hier grundsätzlich zwischen einem Blindenführhund und einem normalen Haushund unterschieden wird.
Der Blindenführhund ist nach deutschen und europäischen Recht ein Hilfsmittel zum Ausgleich einer körperlichen Behinderung. Vergleichbar mit einem Rollstuhl oder ähnlichem.
Dadurch ist z.B. auch der Transport bei allen IATA Fluggesellschaften kostenlos. Ist nicht immer einfach hinzubekommen, aber es klappt zu 90%.
Die Ausgangsfrage ist aber hier nicht der Transport sondern die Unterbringung. Für Hunde wird heute gern ein Aufschlag genommen teilweise bis zum halben Zimmerpreis. Da haben Hoteliers eine Einnahmequelle gefunden. Denn wenn ich im Urlaub z.B. 14 Tage in einem Hotel wohne, zahle ich diesen 14x. Nur wie oft wird das Zimmer grundgereinigt? Maximal 1x nach Abreise. Ansonsten wird das Zimmer je nach Bodenbelag eh gesaugt oder gewischt. Aber das muss jeder Hundebesitzer selbst wissen.
Anders ist es nun beim Blindenführhund. Also ein Hilfsmittel. Da geht das nicht! Möchte mal das Hotel sehen das z.B. für einen Gast im Rollstuhl auch eine Gebühr für zusätzlichen Putzaufwand erhebt.
Generell würde ich mich an den türkischen Blindenverband der in der Europäischen Blinden Union (EBU) Mitglied ist wenden. Diese haben bestimmt direkteren Zugang zu den Hotels.
Hier die Daten:
Federation of the Blind of Turkey
President: Ahmet CANTÜRK
GMK Bulvarı 32/6
Demirtepe / Ankara
Tel: +90 312 231 8243
Fax: +90 312 231 8246
E-mail: bilgi@korlerfederasyonu.org.tr
LG
Ralf Mittag
www.bfh-niedersachsen.de