@Mozamba: Frage doch bei JT nach dem Buchungscode der Airline. Die haben sie mir mit der (neuen) Rechnung geschickt und ich konnte online einchecken. Meine Flüge sind am 16./23.11.2017.
Rallyemaus
Beiträge
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@tulpe490 sagte:
Rallyemaus; vielleicht kannst Du mit dem anderen Reiseanbieter verhandeln und Ihm telef.Deine Situation schildern und vieleicht nur 30% bezahlen Storno....vielleicht hat er ja ein einsehen das das alles verworren war mit JT undd Du deshalb neu gebucht hast,,,
Wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt, wobei ich nicht glaube, dass das neue Reisebüro hier Einsehen hat/haben wird. Der nette Mitarbeiter von der Hotline hat mir zugesagt, dass man checkt, welche Kosten bisher aufgelaufen sind....
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalIch habe heute die neue Rechnung sowie Ryanair-Buchungscode/Transfer- und Hotelvoucher bekommen. Nachfrage im Hotel ergab, dass es eine Reservierung gibt, bei Ryanair konnte ich online einchecken. (Gesamt-)Reisepreis ist nach der Reise zu bezahlen. Hab jetzt in den sauren Apfel gebissen und werde fliegen.
Leider bleibe ich wohl auf den Stornierungskosten (50%) der Buchung bei einem anderen Reiseveranstalter sitzen. Aber besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende...
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Allen anderen Betroffenen wünsche ich noch viel Durchhaltevermögen und ein befriedigendes Ergebnid, wie auch immer das geartet ist. -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital... ach ja, die neue Rechnung kam auch gerade eben per Email mit folgendem Anschreiben:
wir bedanken uns nochmals fÌr Ihre Buchung bei der JT Touristik GmbH und bestÀtigen gerne Ihre Reise.
Anbei senden wir Ihnen Ihre Rechnung.
Der noch offene Rechnungsbetrag Ihrer Buchung bei JT Touristik wird am RÌckreisedatum fÀllig. -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@peter_passau sagte:
@Rallyemaus: Hast du fristlos gekündigt oder vorher eine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt?
Ja, ich habe am 13.10. fristlos gekündigt, allerdings keine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt. Hier wurden doch schon Kündigungen akzeptiert, bei denen es auch keine Fristsetzung gab.
Ach ja, "Neues" von der Front:Wir teilten Ihnen auf Ihre Email vom 13.10 am selbigen Tag mit, dass wir die Stornierung nicht entgegennehmen, da eine Regelung derzeit nur für Reisen bis 31.10.2017 vorliegt.
Nun haben wir eine Lösung für alle Reisen ab dem 01.11. – 31.12.2017 vorliegen.
Ihre Kündigung unter Berufung auf § 314 BGB ist unwirksam. Diesseits ist kein Grund ersichtlich, der Sie berechtigen würde, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zu lösen.
Die vereinbarten Reiseleistungen werden unsererseits erbracht. Das Fehlen eines Sicherungsscheins stellt in der jetzigen Situation nach unserer Ansicht keinen wichtigen Grund i. S. der Vorschrift dar.
Der Eintritt der Insolvenz allein führt nicht zum Erlöschen der gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Ein Grund für die gewünschte kostenfreie Stornierung ist diesseits nicht zu erkennen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, sich im Rahmen der in den Vertrag einbezogenen AGB vom Vertrag zu lösen.
In diesem Fall vermögen wir jedoch nicht, Ihre ggf. geleistete Anzahlung auszuzahlen. Vielmehr können Sie diese nur nach Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.
Bitte lassen Sie uns kurzfristig wissen, ob Sie die Reise antreten wollen. Sie haben die Möglichkeit gemäß unserer AGB zu 65 % kostenpflichtig zu stornieren.Es ist ja nicht so, dass ich nicht reisen möchte, aber ich habe eben aufgrund der Insolvenz und dem fehlenden SS bei einem anderen Anbieter gebucht (weil ich ja Kündigung nicht bestätigt werden muss). Jetzt stehe ich mit 2 gebuchten Reisen da ...
Was tun, sprach Zeus...
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalZum Zeitpunkt meiner außerordentlichen Kündigung am 13.10.2017 war noch keine Regelung bekannt, ob und was mit Reisen ab 01.11.2017 passiert. Somit gab es doch zu dem Zeitpunkt dafür keinerlei Absicherung, was Bestandteil eines rechtsgültigen Vertrags ist. Somit bin ich - meines Erachtens - zurecht vom Vertrag zurückgetreten, weil dieser noch nicht rechtsgültig geschlossen wurde.
Was meinen denn hier die Experten?
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalIch bekomme jetzt zum weiss nicht wievieltem Male folgende Auskunft:
Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.Ist denn das so hinnehmbar?
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalMich hat JT Touristik gerade angeschrieben, dass meine Kündigung nicht bestätigt wurde. Und dann kommt wieder die Frage nach der Stornierung und wie sie weiter mit meiner Buchung verfahren sollen. Mein Rechtsbeistand sagt (genauso wie vonschmeling), dass es keiner Annahme einer begründeten außerordentlichen Kündigung bedarf.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalDas sagt mein Rechtsbeistand: Geschädigte in Deutschland haben die Möglichkeit, gemeinsam in einem Prozess als Kläger aufzutreten. Das wird als subjektive Klagenhäufung bezeichnet.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@BrakerJunge: Da hast Du Recht, allerdings existieren hierzulande einige vergleichbare Formen.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@kleinek11: Gerne darf man den Text als Vorlage verwenden.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@BrakerJunge: Ja, ist er (bzw. sie)....
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalSehr geehrtes JT Touristik Team,
Sie verfügen als Reiseveranstalter über den bis zum 31.10.2017 durch § 651k BGB vorgeschrieben Absicherungsvertrag mit Generali. Dieser Kundengeldabsicherer hat diesen Vertrag mit Ihnen zu diesem Termin auslaufen lassen wegen fehlender „Bonität, also wegen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit“. Damit verfügen Sie ab diesem Datum über keine gesetzlich notwendige Insolvenzsicherung und dürfen und durften ab dem 01.11.2017 keine Pauschalreisen anbieten (Weg.de als Reisevermittler kann laut geltendem Recht mit einem Bußgeld belegt werden, wenn trotzdem Reisen des Veranstalters JT ohne den GÜLTIGEN Sicherungsschein angeboten werden (§ 147b GewO, § 651k IV 1 BGB).
Das ist die Rechtslage und die sollte für alle Parteien bindend sein!
Am 13.10.2017 habe ich deshalb das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung (§ 314 BGB) für Reisen ab November 2017 aus wichtigem Grund (fehlende Werthaltigkeit) wahrgenommen und Ihnen entsprechend mitgeteilt.
Zum Zeitpunkt meiner außerordentlichen Kündigung war noch keine Regelung bekannt, ob und was mit Reisen ab 01.11.2017 passiert. Somit gab es dafür keinerlei Absicherung, was Bestandteil eines rechtsgültigen Vertrags ist. Somit bin ich zurecht vom Vertrag zurückgetreten, weil dieser noch nicht rechtsgültig geschlossen wurde.
Des weiteren handelt es sich nicht um eine Stornierung, weshalb auch Ihre AGB für diese Causa vollkommen uninteressant sind.
Ihre Behauptung, außerordentliche Kündigungen seien nicht möglich, mögen begründet sein, wenn sie sich alleine auf die Insolvenz stützen, sehr wohl aber, wenn die vertraglichen Bedingungen nicht erfüllt sind. §651k normiert die Voraussetzungen für einen wirksamen Reisevertrag. Demnach ist eine Fristsetzung schon deshalb entbehrlich, da die Ausgabe des Sicherungsscheins mit der Annahme der Buchung zu erfolgen hat und bis jetzt nicht erfolgt ist. §651k ist somit dem Verbraucherschutz geschuldet.Mein Rechtsbeistand regt an, ggf. eine Sammelklage einzureichen, falls JT Touristik weiterhin "beratungsresistent" ist.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital"Wer nicht wagt, der nicht gewinnt" sagt schon ein altes Sprichwort. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande kam und mein Rechtsbeistand sieht das genau so. Entsprechend habe ich auf die letzte Email von JT Touristik auch geantwortet. Warum sollen Stornierungskosten auferlegt werden, wenn das Verschulden beim Vertragspartner liegt?
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalIch hab Antwort von JT Touristik:
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Kündigung unter Berufung auf § 314 BGB ist unwirksam. Diesseits ist kein Grund ersichtlich, der Sie berechtigen würde, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zu lösen.
Die vereinbarten Reiseleistungen werden unsererseits erbracht. Das Fehlen eines Sicherungsscheins stellt in der jetzigen Situation nach unserer Ansicht keinen wichtigen Grund i. S. der Vorschrift dar.
Der Eintritt der Insolvenz allein führt nicht zum Erlöschen der gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Ein Grund für die gewünschte kostenfreie Stornierung ist diesseits nicht zu erkennen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, sich im Rahmen der in den Vertrag einbezogenen AGB vom Vertrag zu lösen.
Bitte lassen Sie uns kurzfristig wissen, ob Sie die Reise antreten wollen. Anderenfalls werden wir Ihre Reise gemäß unseren AGB stornieren und Ihnen etwa anfallende Stornokosten auferlegen.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik Team -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalSorry, der Beitrag sollte nur einmal rein.... kam aber immer wieder eine Fehlermeldung.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalGeht's eigentlich noch? Haben "Die" denn keinen Anstand? Was denken sich alle Beteiligten bei JT, Insolvenzverwalter & Co.? Wissen die Sachbearbeiter überhaupt noch, was sie tun und wie sich der Kunde dabei fühlen muss? Ja, bei mir und vielen anderen geht's um ein "paar Unannehmlichkeiten unseren Urlaub betreffend". Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen. Sanierungskonzepte können nur dann greifen, wenn diese auch sinnvoll aufgesetzt werden. Davon ist hier weit und breit keine Spur. Soviel zur untersten Schublade.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalWenn ich das so lese, dann ist JT noch auf der Suche nach einem Versicherer. Warum sollen dann Sicherungsscheine ins Haus flattern? Hab ich was überlesen?