@piratenbucht
Zunächst, als Nichtbetroffener kann man gut Ratschläge geben.
Kostet ja schließlich nichts ;):
Die Taktik der Airline(s) ist ja bekannt, man zermürbt durch langwieriges
Vorgeplänkel den Kunden und zwingt ihn zu der Entscheidung,
Prozeß führen oder klein beigeben. Gehe mal davon aus, daß
keine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet war.
Einerseits sagt die EU-Verordnung, daß die Airline alles in ihrem Einfluß
stehende unternehmen muß, um Verspätungen/Annullierungen zu
vermeiden. Andererseits können tatsächlich nur Urteile langfristig
zu einer besseren Interpretation dieser schwammigen Gesetzes-
texte führen. Denn als höhere Gewalt gelten technische Defekte
eher nicht. So muß im Einzelfall leider immer erst ein Urteil her,
da die EU-Verordnung noch recht jung und eine Sammlung
einschlägiger Urteile noch aussteht, um eine gewisse
Rechtssicherheit zu erhalten.
PS: War ein Fachanwalt für Reiserecht für Euch tätig?