chepri wrote:
Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber ericmu, dein Beitrag enthält ein paar Ungereimtheiten:
b) der RV bietet nichts an, sondern fordert dazu auf, ein Angebot abzugeben, was der Kunde mit der Buchung bzw. Buchungsanfrage tut. Durch die Buchungsbestätigung wird durch den RV das Angebot angenommen, d.h. zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind abgegeben und der Vertrag zustande gekommen.
Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am >Schluß sucht noch jemand im 3.Buch des BGB, wie er zum Eigentum an der Sache Reise gelangen könnte.
Gruß chepri
Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber chepri, dein Beitrag enthält eine eklatante Ungereimtheit:
Eine Buchungsanfrage ist immer unverbindlich und damit kein Angebot.
Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am Schluß denkt noch jemand, seine Anfrage verpflichtet ihn zur Zahlung.
Gruß Petra