@adrianacristina sagte:
ob sie abwechseln oder weiterhin nur die negativen getstet werden
Welche negativen?
Zur Zeit ist die Erkenntnislage, dass 1, 3, 7 und 9 getestet wird. Und dass ein negativer PCR Test nicht mehr von der Testpflicht befreit.
@adrianacristina sagte:
ob sie abwechseln oder weiterhin nur die negativen getstet werden
Welche negativen?
Zur Zeit ist die Erkenntnislage, dass 1, 3, 7 und 9 getestet wird. Und dass ein negativer PCR Test nicht mehr von der Testpflicht befreit.
@sun4ever sagte:
sich erst in Hamburg testen zu lassen ist doch zu spät, oder?
Nein, wieso?
Was sagt denn die Corona-Verordnung von Hamburg?
@trololoxyz sagte:
[Der Link zu Youtube, der von den Admins gleicht gelöscht wird...]
... hierzu findet man die original Pressemitteillung schon im Thread "Wissenswerte Gerichtsentscheidungen..." 17.08.2020 15:16
@riecke64 sagte:
@ Tschesnok
Hast du eine gmail-adresse, dann musst du das ausschreiben. Hatte das selbe Problem.
Also Beispiel: bernd@googlemail.com
Habe es gerade mit einer gmail.com Adresse probiert. Die Aktivierungsmail wurde verschickt.

Warten wir mal auf Rückmeldung von @Tschesnok
@kretaricci sagte:
Unser QR-Code wurde lediglich visuell geprüft. Das war ein wirklich flüchtiger Blick!
Der reicht durchaus um die erste Ziffer unter dem Code zu erkennen. Der Code wird nirgends gescannt, falls das erwartet wird.
@adrianacristina sagte:
Leider steht in der Visit Greece app folgendes:
"Can a Visitor provide the results of a molecular test (conducted up to 72 Hours Prior to Arrival) to avoid being testes?"
"Sample testing is a mandatory element of the entrance procedure".
Also leider kann man den Test nicht umgehen:-(.
Interessant... Der Passus bzgl. befreiendem negativen Test bei Einreise per Luft ist aus den FAQs des Formular auch weg.
Also kann man es wohl vergessen.
Danke für den Hinweis.
@lina0303 sagte:
- Wenn ich ein negatives (innerhalb von 72 Stunden Ergebnis) aus Deutschland mitbringe kann ich dann den Test umgehen, falls ich aufgefordert werde einen zu machen?
Hier der Ausschnitt aus dem Formular, der sich mit Tests beschäftigt. Es ist zwar für Einreise auf dem Landweg, gibt aber einen Einblick in die Anforderungen, die an solch ein Zertifikat gestellt werden könnte.
Merke: das Formular musst du trotzdem ausfüllen.
[...]
Die Zertifikate sollten in englischer Sprache verfasst sein und den Namen und den Reisepass /o. die nationale ID-Nummer des Reisenden tragen.
Die Laboratorien, die die RT-PCR-Tests durchführen, sollten sein:
Zertifikate, die die obenerwähnten Kriterien nicht erfüllen, werden nicht akzeptiert. Die Fälschung von Zertifikaten wird nach dem griechischen Recht bestraft.
Kinder under 10 Jahren sind nicht verpflichtet, einen PCR-Test durchzuführen.
[...]
@HABERLING
er meint bestimmt die Seite mit dem Formular und nicht dieses Forum... 
Yep, das Formular ist schlau geworden... ist aber schon seit etlichen Tagen so. Wie viele, weiß ich nicht mehr. Es verschwimmt alles in meinem Kopf zu einem einzigen Brei...
Der QR Code kommt am Vortag der Einreise kurz nach 23:00...


Back where we came from...
Verstehe ich jetzt so, dass es einen besonderen Service für Reisende mit Behinderung gibt. Dieser Service wird dann doch wohl auch in der Lage sein, beim Ausfüllen von Formularen zu helfen, die eine Sitzplatznummer erfordern.
Ich klincke mich hier trotzdem aus. Das letzte Wort an wen auch immer es haben möchte...
@bazi_98
Eine Seite zurückblättern geht auch...
@rejbodenheim sagte:
Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.
Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
.
Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.
.
Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.
Das hat sich wohl jemand dumm gestellt...
@sanne678 sagte:
bei Paaren ist es ja häufig so, dass diese nicht zusammen leben und dann sollte man die Personen auch schnell ausfindig machen können,
Stimmt, soll vorkommen. Aber da sie gemeinsam in den Urlaub fahren, wird man sie, falls einer positiv ist, ja schnell finden. Vielleicht sogar im selben Zimmer...
Naja, und wenn der Partner sich abseilt, weil er nicht mit in Quarantäne will, ist das auch eine interessante Information für den weiteren Verlauf der Beziehung...
Dann hätte ich ja nur ein Beispiel, nämlich meins. So habe ich die Erkenntnisse der verschiedenen Formulare, die Bruce* ausgefüllt hat und die Berichte und Rückmeldungen der letzten 285 Seiten.
.
(*) Gibt "Bruce" in die Suche in diesem Thread ein...
@steini-bmg fragte...
PS: Dir ist bekannt, dass du das Formular auf Deutsch umstellen kannst?
@nefertari11 sagte:
...
so trägt hier auch das Auswärtige Amt seinen Anteil zur allgemeinen Verunsicherung bei. Auf der griechischen Seite ist nämlich in drei Sprachen vom Vorabend der Einreise die Rede - beim AA (und Eurowings) werden daraus 24 Stunden vor Abreise. Normalerweise müsste man die Fluggesellschaften oder das AA in Regress nehmen können, wenn die aufgrund ihrer eigenen Uninformiertheit den Flug verweigern.
Wie mehrmals hier erwähnt, die 24 h sind Quatsch, man kann das Formular am Vortag der Einreise ausfüllen. Der Code kommt um 23:00.
Warum einige Airlines und das AA solche Verständnisschwierigkeiten haben ist mir rätselhaft...
Diese Angaben sind zwar unschön unrichtig aber ich glaube nicht, dass man deswegen nicht befördert wird. Du hast ja nur das Formular ggf. früher ausgefüllt.
Viel ärgerlicher ist die Fehlinterpretation der 1 Formular pro Familie/Haushalt Regelung, weswegen tatsächlich schon Urlauber nicht mitgenommen wurden.
@Kastenwagen
Ich? schon lange nicht mehr. Schau dir den Thread "Einreise in Griechenland" an, Seite 283...
Aber ich verfechte die Nennung der Quellen aus die man sich bezieht.
Das Vorliegen einer Reisewarnung ist nicht der Weisheit letzter Schluß.
Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.
Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
.
Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.
.
Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.