Leider wird hier wieder Ausreisesteuer mit Gebühr für verlängerten Aufenthalt verwechselt.
Auf der Info-Seite des AA könnt ihr das alles nachlesen,hier ein kleiner Auszug,um den Unterschied nochmal zu verdeutlichen:
**Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 60 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden................. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,-- US-Dollar zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten. **
saludos