Hallo zusammen,
über xxWerbungxxx bin ich auf die Kanzlei xxxxxxxxx gestoßen, die im Thema ist.
Rechtsanwalt xxxxxxxx hat dazu mir folgendes geschrieben :
„Wir haben zunächst gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und den Verstoß gegen die EU- Pauschalreiserichtlinie gerügt. Diese fordert nämlich, dass Verbraucher im Falle einer Insolvenz des Reiseanbieters wirksam geschützt werden. Das zuständige Landgericht Berlin hat uns hier in erster Instanz leider nicht recht gegeben – und uns stattdessen indirekt geraten gegen die ZURICH Versicherung zu klagen. Begründet wird die fehlende Staatshaftung, dass Deutschland „sich bemüht hat“ alles richtig zu machen und nicht jeder Fehler zu einer Staatshaftung führe.
Das haben wir geprüft und empfehlen nun stattdessen eine Klage gegen den Kundengeldabsicherer ZURICH. Und zwar aus diesem Grund: Die deutsche Begrenzung der Versicherungssumme auf EUR 250.000,00 ist unwirksam und verstößt gegen das höherrangige EU-Recht – und muss daher so ausgelegt werden, als ob es im deutschen Recht keine Begrenzung geben würde. Aus diesem Grund muss die ZURICH allen Reisenden ihre vollständige Zahlung erstatten. So zumindest das Landgericht Berlin.“
Ich denke, ich werde der Kanzlei das Mandat erteilen, sobald die Thematik mit meiner Rechtsschutzversicherung geklärt ist.
Meine Rechtsschutzversicherung (Rechtsanwalt) hat mir in einem Telefongespräch in dem Punkt in Recht gegeben, dass die vom BMJV gesetzten Fristen für die Ausgleichszahlungen willkürlich gesetzt wurden und damit aus deren erster Sicht anfechtbar sein könnten.
Soweit diese Info