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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Rick321R Rick321

    Hallo zusammen,
    über xxWerbungxxx bin ich auf die Kanzlei xxxxxxxxx gestoßen, die im Thema ist.

    Rechtsanwalt xxxxxxxx hat dazu mir folgendes geschrieben :

    „Wir haben zunächst gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und den Verstoß gegen die EU- Pauschalreiserichtlinie gerügt. Diese fordert nämlich, dass Verbraucher im Falle einer Insolvenz des Reiseanbieters wirksam geschützt werden. Das zuständige Landgericht Berlin hat uns hier in erster Instanz leider nicht recht gegeben – und uns stattdessen indirekt geraten gegen die ZURICH Versicherung zu klagen. Begründet wird die fehlende Staatshaftung, dass Deutschland „sich bemüht hat“ alles richtig zu machen und nicht jeder Fehler zu einer Staatshaftung führe.
    Das haben wir geprüft und empfehlen nun stattdessen eine Klage gegen den Kundengeldabsicherer ZURICH. Und zwar aus diesem Grund: Die deutsche Begrenzung der Versicherungssumme auf EUR 250.000,00 ist unwirksam und verstößt gegen das höherrangige EU-Recht – und muss daher so ausgelegt werden, als ob es im deutschen Recht keine Begrenzung geben würde. Aus diesem Grund muss die ZURICH allen Reisenden ihre vollständige Zahlung erstatten. So zumindest das Landgericht Berlin.“

    Ich denke, ich werde der Kanzlei das Mandat erteilen, sobald die Thematik mit meiner Rechtsschutzversicherung geklärt ist.
    Meine Rechtsschutzversicherung (Rechtsanwalt) hat mir in einem Telefongespräch in dem Punkt in Recht gegeben, dass die vom BMJV gesetzten Fristen für die Ausgleichszahlungen willkürlich gesetzt wurden und damit aus deren erster Sicht anfechtbar sein könnten.

    Soweit diese Info

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Rick321R Rick321

    Hallo nochmal zu dem Thema , meine eigene Dummheit muss man mir hier nicht x mal vor Augen führen, auch wenn was Wahres dran ist. Einfach mal verpennt das Ganze. Muss aber nicht heißen, an dieser Stelle aufzugeben. Die KAERA hat gezeigt wie es eigentlich laufen muss. Nämlich mit Briefpost. Das hatte gut funktioniert. Es gibt nämlich immer noch, meist ältere, Leute, die kein Internet haben. Ich denke, dieses aus meiner Sicht nicht transparente mehrstufige reine Online Anmeldeverfahren ist der Punkt wo man ansetzen muss. Da es bei mir ja nur um 500 EUR geht, ist der Schmerz erträglich. Ich werde aber wie gesagt aus Spaß dranbleiben und auch beim Ministerium weiter bohren. VonSchmeling: Bitte gib mir doch weitere Suchhinweise wie ich zu den Legal Tech Anbietern komme. Danke. Ich melde mich in diesem Forum wieder wenns was Neues gibt. Kann dauern.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Rick321R Rick321

    Hallo HeiB, das Standardschreiben (E-Mail) vom Ministerium habe ich auch gestern bekommen mit der schon bekannten Begründung der Ablehnung einer nachträglichen Zahlung. Lass uns doch versuchen, unabhängig mal den Erstrat von Reiserecht Juristen einzuholen. Ich fange mal bei meiner Rechhtschutzversicherung an, die sowas kostenlos anbietet. Dann gibt es ja noch "Frag einen Anwalt etc." Bei mir geht es zwar nur um knapp 500 EUR, aber ich fühle mich hier als fleißiger Steuerzahler absichtlich desinformiert. Es gab keinerlei aktive Information, dass man sich zweimal anmelden muss. Klar hätte man intensiver lesen müssen, das ärgert mich auch und sowas passiert mir auch normalerweise nicht. Aber wie man der Presse entnimmt kann hat der Staat bei weitem nicht das erstatten müssen, was zu erwarten war.Das hat m, E. auch mit diesem nicht transparenten Anmeldeverfahren zu tun. Zu beachten ist auch, dass diese angeblich freiwilligen Zahlungen bisher ja nur getätigt wurden, weil unser Staat geltendes EU Recht nicht umgesetzt hat. Mal schauen was die Anwälte sagen. Würde auch mal gerne wissen vor welchem Gericht man überhaupt Klage einreichen müsste. Melde mich bei Neuigkeiten wieder.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Rick321R Rick321

    Hallo Manfred33, ich bin bin in der selben Situation. Habe mich bei hww im Gläubigerbereich angemeldet und geglaubt, das reicht. Von einem weiterführenden Link wurde mir nichts mitgeteilt, habe auch keine E-Emails von HWW erhalten, die mich darauf hingewiesen hätten, dass weitere Maßnahmen erforderlich waren. (angeblich wären ja mehrere E-Mails verschickt worden) . Mein Status stand immer auf "Prüfung ausstehend" so dass auch hier kein Handlungsbedarf gesehen werden konnte. Ich habe vor ein paar Wochen eine E-Mail an das BMJV geschickt, nachdem mir auch dort wie bei HWW telefonisch gesagt wurde, dass jetzt nix mehr geht. Bearbeitungszeit soll 8-10 Wochen sein. Meine Nummer von HWW konnten die sofort zuordnen. meine Frage: Konntest du mittlerweile mehr herausfinden, wie unsere Chancen stehen? Ich werde da auf jeden Fall intensiv dran bleiben, fühle mich da echt vera...ht. warte aber erst mal das schriftlich Feedback vom BMJV ab bevor ich Juristen und ggf. weitere Institutionen einschalte. Gibt es noch mehr Leute, die in dieser dummen Situation sind? Grüße Rick

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