@manuel-lyska sagte:
Außer, dass Ersteres finanziell "günstiger" wäre
Was man aber im Moment wenn man die aktuellen Reisepreise sieht,ich nicht vorstellen kann
@manuel-lyska sagte:
Außer, dass Ersteres finanziell "günstiger" wäre
Was man aber im Moment wenn man die aktuellen Reisepreise sieht,ich nicht vorstellen kann
@manuel-lyska sagte:
Du müsstest dem zustimmen..
Wann neue Infos kommen weiß ich nicht. Würde mich jedoch auch interessieren. Ich meine irgendwas von kommenden Montag gelesen zu haben
Danke schön für die Info, was wäre aber wenn ich nicht zustimme, verfällt denn mein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises über den Sicherungsfonds
Guten Morgen
Ich freue mich das alles Reisenden Bus Abflug 5.7 Sicherheit haben.
Leider liegt unsere Urlaub nach dem 6.7 und ich Frage mich nun , wie verhält es sich wenn der IV für gebuchte Reise doch bin irgendwie möglich macht. Über FTI wird nichts mehr gehen also über einen neuen Reise Anbieter. Wenn er genau diese Reise übernimmt,bin ich verpflichtet diese anzutreten, oder kann ich es ablehnen und bekomm denn trotzdem mein Geld vom Reise Sicherungsfonds zurück. Und weiß einer wenn neue Infos über FTI angekündigt Sind. Mfg
@thomaswe1991 sagte:
Am Donnerstag, den 6. Juni 2024, hat auch die BigXtra Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
https://www.fti-group.com/de/insolvenz hier zu lesen
Nun verwirrt, dachte gehören zur FTI group, sehe ich das richtig das denn 5 vor Flug auch noch einen Insolvenz Antrag stellen muss
Falls ab Juli die FTI Reisen über einen neuen VA möglich gemacht werden sollte würde es doch meiner Zustimmung für die Reise benötigen, sehe ich das richtig? Könnte ich das Angebot ablehnen und würde dann den Reisepreis durch den Reiseversicherungs Fonds erstattet bekommen. Wäre über eine Antwort erfreut
MFG
Hier nochmal eine Frage mit der bitte um Antwort.
Was passiert wenn FTI eine Vollbezahlte Reise nun dich nicht durchführen will nach dem 1.7 und die Reise über einen anderen VA angeboten wird hab ich das Recht ja auch die Reise abzulehnen. Wie verhält es denn mit dem Anspruch der Erstattung über den Reise Absicherungen Finds
@ahotep sagte:
So ist es. Man kann es annehmen oder ablehnen.
Und wenn ich dieses ablehnen würde, greift denn trotzdem der RRSF. Reise Versicherung und bekomme meine voll bezahlte Reise Erstattet.
Mfg
Vielen lieben Dank für die Info, was hat es denn mit Text auf sich TVG Marken 5 vor Flug , das verwirrt uns etwas. Wollen gerne die Reise antreten, also neu buchen bezahlen und hoffen das man irgendwann das Geld von dem Reisesicherung Schein zurück bekommt. Wäre über kurze Info sehr dankbar
Quelle Touristik aktuell: .TVG-Kette und Sonnenklar TV nicht betroffen
Nicht zur FTI Group gehören die eigenständigen Firmen Euvia GmbH und deren Reiseshoppingkanal Sonnenklar TV sowie das Reisebüro-Franchise-System TVG mit ihren Marken Sonnenklar TV Reisebüro, 5vorFlug Reisebüro sowie Flugbörse.
Was ist, wenn die Buchung über HC bei 5 vor Flug vorgenommen wurde .ist die Reise von der Insolvenz nun betroffen oder nicht. Mfg