@familiedan sagte:
@holidaycheck: laut Buchung kann man doch die Reise selbst, in meinem Fall 15Tage vor Antritt mit einer Gebühr von 100€, stornieren. Man kommt nur nicht mehr auf die FTI Online Plattform um das anzumelden. Dennoch sollte doch eine Stornierung gemäß dieser Vereinbarung Rechtskräftig sein(?) Oder hebel die Insolvenz den Vertrag aus?
Rechtlich gesehen hat Dein Vertrag natürlich inkl. seiner Optionen Bestand, sofern hinsichtlich Insolvenz in den AGB nix anderes vermerkt ist (liest ja immer keiner). Wäre Dein Vertragspartner ein solventes Unternehmen und entsprechend liquide, würde Deine Rückforderung vertragsgerecht erfüllt werden können.
Das Dumme hier ist nun aber, FTI ist nicht liquide, daher reiht sich Deine Forderung in die Reihe aller anderen Forderungen der Gläubiger mit ein, sprich Du hast mangels finanzieller Möglichkeiten beim insolventen Unternehmen keine bessere Position für eine Zahlung als bspw. die Hotels, Transportunternehmen oder der Staat mit seinen Kreditforderungen. Die haben ja auch alle rechtsgültige Verträge über entsprechende Beträge, stehen also vor dem gleichen Dilemma.
Am Ende wird es darauf hinauslaufen, in wie weit die assets von FTI zu Geld gemacht werden können. Je nachdem, wieviel da noch zusammen kommt, können Forderung zu mehr oder weniger Prozenten erfüllt werden. 100% sind aber mehr als unwahrscheinlich, denn dann hätte FTI kaum Insolvenz anmelden müssen 
Eventuell findet der IV auch noch einen Kandidaten, der das angeschlagene Unternehmen übernimmt. Vermutlich werden aber auch dann die Gläubiger Abstriche machen müssen, weil wohl niemand den kompletten Schuldenberg bedienen wollen wird.