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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Rudi385R Rudi385

    Zur Thematik Teilzahlung bzw volle Zahlung der Pauschalreise erbracht. Flüge wurden über eine Airline (Ryanair, LH) gebucht, von TC gezahlt und die Airline sichert die Mitnahme zu.

    Weshalb soll man die Flugtickets nicht nutzen?

    Man minimiert doch durch die Nutzung, selbst wenn man geringe Anzahlung getätigt hat, seine Verluste. Vor Ort ein Hotel buchen und Urlaub genießen. Vielleicht zahle ich etwas drauf, habe aber eine Leistung.

    Der Insolvenzverwalter kann doch von mir aus die Differenz Flugpreis-Anzahlung in 6 Monaten fordern. Die schicke ich dem in 5ct Stücken zu.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook
    Rudi385R Rudi385

    Zurück zu dem Fall der Anzahlung und den bereits von TC bezahlten Flügen von Ryanair bzw Lufthansa. Flugpreis>Anzahlung

    Der Insolvenzverwalter kann doch höchstens die Kosten der in Anspruch genommenen Flüge fordern. Somit zahlt man einen Flug, den man auch wahrgenommen hat ->unproblematisch.

    Vor Ort zahlt man dann eigenständig Hotel und Transfer.

    Im Schnitt zähle ich wohl etwas drauf, aber ich habe meine Anzahlung wieder drinnen und war im Urlaub. Oder verstehe ich das falsch?

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    Rudi385R Rudi385

    Ich sehe das unproblematisch. Wenn die Anzahlung geringer als die Flugkosten sind zahlt man eben die Differenz und ist geflogen. Den Restbetrag zur Pauschalreise kann der Insolvenzverwalter doch nicht geltend machen, da Transfer und Hotel nicht wahrgenommen werden konnten.
    Und einen Schaden hat man auch nicht, somit kein Versicherungsafall.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    Rudi385R Rudi385

    Bücher Website ist wieder abrufbar

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    Rudi385R Rudi385

    Falls eine Buchung per Lastschrift durch Bucher /TC noch nicht erfolgt ist, bringt es dann etwas bei der Hausbank sämtliche Lastschriften zu sperren?

    Reiseveranstalter
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