Ich habe mich bereits anwaltlich beraten lassen und der hat mir geraten, den Reiseveranstalter eine Mail zu schreiben und schriftlich um Bestätigung zur Durchführung der Reise zu bitten- mit dem Hinweis, den Restbetrag bis Vorlage der schriftlichen Bestätigung einzubehalten.
Sabrina200290
@Sabrina200290